Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Grenzgänger nach AT

von Andreas28.07.2020 | 12:38
230 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich arbeite seit einigen Wochen in Österreich und habe aufgrund meines Wohnsitzes in DE Grenzgängerstatus (unbefristet, keine Entsendung). Von meinem bisherigen Arbeitgeber in DE kam nun die Bestätigung der Abmeldung von der Sozialversicherung in DE und Sozialabgaben zahle ich jetzt in AT. Muss ich nun noch irgendwas für die Deutsche Rentenversicherung ausfüllen damit man das dort mitbekommt (wegen dem geführten Rentenkonto) oder ist dies erst notwendig wenn man irgendwann mal Rente beantragt bzw. wieder in das deutsche Sozialsystem eintritt? Im Internet finde ich dazu was mit einem Formular E207, allerdings finde ich nirgendwo einen Hinweis ob man das gleich mit Aufnahme einer Auslandsbeschäftigung oder erst nach Beendigung ausfüllen muss.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

soweit Sie nur noch eine Beschäftigung in Österreich ausüben, müssen Sie dies der Deutschen Rentenversicherung nicht gesondert mitteilen. Für Ihr deutsches Rentenversicherungskonto ist dies aktuell unerheblich. Beantragen Sie in der Zukunft eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung werden Sie explizit befragt, ob auch Zeiten im Ausland zurückgelegt wurden. Dann werden die erforderlichen Ermittlungen durch Ihren zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger geführt. Hierzu wurde bisher der Vordruck E207 genutzt, der allerdings zukünftig durch andere Vordrucke ersetzt wird.

Sollte es notwendig werden, dass Sie in Deutschland Ihren Status als Grenzgänger nachweisen müssen, kann dies mit der sogenannten A1-Bescheinigung erfolgen. Diese wird auf Antrag von (Ihnen und) Ihrem Arbeitgeber in Österreich ausgestellt. Bei Bedarf können Sie sich diesbezüglich an Ihren österreichischen Arbeitgeber wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 28.07.2020 | 13:10
Momentan - nach einigen Wochen in Österreich - brauchen Sie gar nichts unternehmen. Wenn Sie im nächsten Versicherungsverlauf konkret nach Fehlzeiten gefragt werden, können Sie die Zeit in Österreich angeben und dann auch den E207 (oder neu P4000) ausfüllen, dann tauschen die Länder die Zeiten aus. Jetzt was zu machen wäre eine relativ überflüssige Beschäftigung der Behörden.
Andreasam 28.07.2020 | 14:47
Danke für die klare Auskunft!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026