Hallo Gitte,
um hier noch einmal auf Ihre Ursprungsfrage zurück zu kommen:
Auch ich bin der Auffassung, dass hier keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn vorliegt. So fehlt es aus meiner Sicht bereits an einer beabsichtigten Missachtung oder Herabwürdigung Ihrer Person. Der Gutachter stellt in dem von Ihnen dargestellten Zusammenhang lediglich seinen persönlichen Eindruck zum Zeitpunkt der Begutachtung dar, der im Gesamtzusammenhang mit der bei Ihnen möglicherweise vorliegenden psychischen Erkrankung zu assoziieren ist. Eine Absicht, Sie auf einer persönlichen Ebene zu beleidigen, dürfte insoweit nicht vorliegen.
Soweit Sie der Meinung sind, dass bestimmte Aussagen/Feststellungen im Gutachten nicht zutreffend oder unvollständig sind, haben Sie aber durchaus die Möglichkeit (insbesondere auch im Rahmen der Begründung des Widerspruchs gegen eine Ablehnung der Erwerbsminderungsrente), klarstellend Ihre „Sicht der Dinge“ darzulegen und - soweit möglich - durch geeignete Unterlagen zu belegen.