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Experten-Antwort

Gutachten Beleidigung

von Gitte03.06.2018 | 14:40
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22 Antworten

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Ich war zur Psychischen Begutachtung!!DRV Darf die Gutachterin beleidigende Worte wie ungepflegt und Wirre Haare in ihr Gutachten schreiben?? Ich habe Naturlocken die bei Feuchtigkeit etwas wirr wirken!! Bin doch ziemlich Geschockt.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gitte,

um hier noch einmal auf Ihre Ursprungsfrage zurück zu kommen:

Auch ich bin der Auffassung, dass hier keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn vorliegt. So fehlt es aus meiner Sicht bereits an einer beabsichtigten Missachtung oder Herabwürdigung Ihrer Person. Der Gutachter stellt in dem von Ihnen dargestellten Zusammenhang lediglich seinen persönlichen Eindruck zum Zeitpunkt der Begutachtung dar, der im Gesamtzusammenhang mit der bei Ihnen möglicherweise vorliegenden psychischen Erkrankung zu assoziieren ist. Eine Absicht, Sie auf einer persönlichen Ebene zu beleidigen, dürfte insoweit nicht vorliegen.

Soweit Sie der Meinung sind, dass bestimmte Aussagen/Feststellungen im Gutachten nicht zutreffend oder unvollständig sind, haben Sie aber durchaus die Möglichkeit (insbesondere auch im Rahmen der Begründung des Widerspruchs gegen eine Ablehnung der Erwerbsminderungsrente), klarstellend Ihre „Sicht der Dinge“ darzulegen und - soweit möglich - durch geeignete Unterlagen zu belegen.

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21 Antworten

Eindruckam 03.06.2018 | 15:02
Ich war zur Psychischen Begutachtung!!DRV Darf die Gutachterin beleidigende Worte wie ungepflegt und Wirre Haare in ihr Gutachten schreiben?? Ich habe Naturlocken die bei Feuchtigkeit etwas wirr wirken!! Bin doch ziemlich Geschockt.
Die Wahrheit ist keine Beleidigung.
Na ja.... wen ungepflegt ihr Eindruck war.... beleidigend ist das in der Tat nicht! Korrekt wäre allerdings gewesen genau zu beschreiben woran sie den ungepflegten Eindruck fest macht. „riecht“ „schmutzige Fingernägel“, wirre Haare alleine dürften es doch nicht gewesen sein?
Schorscham 03.06.2018 | 15:24
Das äußere Erscheinungsbild kann Hinweise auf den psychischen Zustand des Betroffenen geben und ist daher ein wesentlicher Aspekt in psychiatrischen Gutachten. "Ungepflegt" klingt zwar nicht gerade schön, ist aber die persönliche Meinung der Gutachterin und erfüllt nicht den Straftatbestand der Beleidigung. Gerade in psychiatrischen Gutachten stehen häufig Textpassagen drin, die den Betroffenen nicht gefallen. Und aus diesem Grund werden solche Gutachten manchmal nur den behandelnden Ärzten ausgehändigt aber nicht den Betroffenen. Oder es werden bestimmte Textpassagen geschwärzt, was die Betroffenen aber nur noch mehr verunsichert. MfG
Eidruckam 03.06.2018 | 15:40
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Ich war zur Psychischen Begutachtung!!DRV Darf die Gutachterin beleidigende Worte wie ungepflegt und Wirre Haare in ihr Gutachten schreiben?? Ich habe Naturlocken die bei Feuchtigkeit etwas wirr wirken!! Bin doch ziemlich Geschockt.
Das äußere Erscheinungsbild kann Hinweise auf den psychischen Zustand des Betroffenen geben und ist daher ein wesentlicher Aspekt in psychiatrischen Gutachten. "Ungepflegt" klingt zwar nicht gerade schön, ist aber die persönliche Meinung der Gutachterin und erfüllt nicht den Straftatbestand der Beleidigung. Gerade in psychiatrischen Gutachten stehen häufig Textpassagen drin, die den Betroffenen nicht gefallen. Und aus diesem Grund werden solche Gutachten manchmal nur den behandelnden Ärzten ausgehändigt aber nicht den Betroffenen. Oder es werden bestimmte Textpassagen geschwärzt, was die Betroffenen aber nur noch mehr verunsichert. MfG
Ist das Schwärzen dieser Passagen denn Rechtens? Bei mir geht es zwar „nur“ ums physiche Leiden, aber da hätte ich mich schon gewährt, wenn da was geschwärzt gewesen wäre. Nun gut es standen schon Singe drin wo ich dann die Augenbraue gehoben habe, aber der Gutachter hat halt auch nur diese 45 Min. oder wie lange er sich Zeit nimmt... da kann ich mit dem ein ode anderen gut Leben so lange es nicht die Rente beeinflusst... sondern eher im Gegenteil
Schorscham 03.06.2018 | 16:00
Zitat von Eidruck anzeigenausblenden
Das dient dem Schutz des Betroffenen. Wenn jemand unbedingt darauf besteht, dass er eine Kopie des Gutachtens erhält, der Gutachter aber nicht verantworten will, dass der Betroffene alles liest, ist die Text-Schwärzung der einige mögliche Kompromiss. MfG
Eindruckam 03.06.2018 | 16:58
Ist das Schwärzen dieser Passagen denn Rechtens?
Das dient dem Schutz des Betroffenen. Wenn jemand unbedingt darauf besteht, dass er eine Kopie des Gutachtens erhält, der Gutachter aber nicht verantworten will, dass der Betroffene alles liest, ist die Text-Schwärzung der einige mögliche Kompromiss. MfG
Also ich habe meine Gutachten immer über die DRV angefordert... der Gutachter hat gar keine Ahnung davon. Zu mal ich bezweifle dass so eine Schwärzung vor Gericht stand halten kann...
Gitteam 03.06.2018 | 17:27
Ich habe mein Gutachten vom Sozialverband bekommen!Diagnose : Emotionale instabile Persönlichkeisstörung Rezidivierende depressive Störung Anhaltende somatoforme Schmerzstörung, aber voll Arbeitsfähig!!Da stimmt doch etwas nicht Und das Datum war auch noch vom 12.12.18!!!! obwohl ich am 19.02.18 bei ihr war!!!
Eindruckam 03.06.2018 | 17:32
Zitat von Gitte anzeigenausblenden
Bei mir hat der erste Gutachter damals sogar eine Rente befürwortet, unter 6h und die DRV hat abgelehnt. Widerspruch einlegen, statt sich hier unnötig aufzuregen, dass ist das einzige was sie tun können.
KSCam 03.06.2018 | 17:43
PS: Widerspruch einlegen können Sie nicht gegen das Gutachten, sondern erst dann wenn die DRV Ihren Antrag ablehnen würde....
KSCam 03.06.2018 | 17:40
Ich verstehe ja Ihre Aufregung/Empörung. Aber dies im Forum auszubreiten macht doch gar keinen Sinn. Dass die Gutachterin Ihren Eindruck (ungepflegt) schildert ist ihr gutes Recht, ob sie damit Recht hat oder nicht, kann doch keiner von außen beurteilen. Und ob Sie mit den genannten Einschränkungen nun arbeitsfähig sind oder nicht, kann auch niemand im Forum beurteilen - m.E. gibt es sicherlich Menschen mit den genannten Einschränkungen, die grundsätzlich arbeiten können und dies auch tun. (aber wie Ihr Fall ist weiß halt keiner.) Und das mit dem Datum ist wahrscheinlich ein Zahlendreher oder sie (oder ihre Schreibkraft) hat vergessen das Datum zu aktualisieren. Darin sehe ich kein Drama- v.a. wem so etwas noch nie passiert ist, soll anklagen, wer schon mal so einen Fehler selbst gemacht hat, darf nicht überempfindlich sein. Zumal man dies mit einem Satz in einem simplen Schreiben richtigstellen kann. Alles in allem ist Ihr Beitrag im Forum nicht beantwortbar.....und Sie dürfen auch nicht überempfindlich sein, wenn jemand Ihnen hier "mist" antwortet.
Schorscham 03.06.2018 | 18:07
Zitat von Eindruck anzeigenausblenden
Der sozialmedizinische Dienst der DRV kann auch veranlassen, dass diverse Passagen geschwärzt werden. Bis das Gericht entschieden hat, ist das Gutachten schon längst vergilbt. Und strafbar oder schmerzensgeldpflichtig wäre eine Text-Schwärzung selbst dann nicht, wenn sie unnötig war. Und wer wegen solcher Lappalien unbedingt Richter von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten will, hat vermutlich zu viel Langeweile. MfG
Gitteam 03.06.2018 | 20:24
Sorry,ich wollte hier keine Diskussion entfachen!! Wollte nur wissen ob es eine Beleidigung ist!!Weil ich ja nur eingebildete Schmerzen habe!! Ich habe Nachweislich 4 Bandscheibenvorfälle wo mir gerade PRT spritzen verschrieben wurden ,kalkschulter Operiert, Rotatorenmanschetten symdrom mit Muskelabriss Operiert,Tennisarm Operiert,Karpaltunel Operiert,Knie Schleibeutelentzündung Operiert 2x,diverse kleine Hirninfarkte TIA,Schnellenderfinger Operiert,Total Op,Und zu guter letzt Thrombose mit Lungenembolie!! Bin aber voll Arbeitsfähig!! Eu Rente wurde Abgelehnt!!
Gitteam 03.06.2018 | 20:28
Ich habe mein Gutachten vom Sozialverband bekommen!Diagnose : Emotionale instabile Persönlichkeisstörung Rezidivierende depressive Störung Anhaltende somatoforme Schmerzstörung, aber voll Arbeitsfähig!!Da stimmt doch etwas nicht Und das Datum war auch noch vom 12.12.18!!!! obwohl ich am 19.02.18 bei ihr war!!!
Bei mir hat der erste Gutachter damals sogar eine Rente befürwortet, unter 6h und die DRV hat abgelehnt. Widerspruch einlegen, statt sich hier unnötig aufzuregen, dass ist das einzige was sie tun können.
Danke, ich habe mich nicht aufgeregt !! Wollte nur wissen ob es rechtens ist!! Sorry für das Missverständnis.
Gitteam 04.06.2018 | 13:09
Dankeschön,hab mich schon wieder eingekriegt!!!
presseam 04.06.2018 | 16:59
Diese Gutachter sind doch alle eh krank, erschlagen sollte man diese Gutachter der Deutschen Rentenversicherung. Am besten sollte niemand mehr den Gutachtern was erzählen, es sei den, man wünscht eine Rente. Ansonsten sind die richtigen Ansprechpartner die niedergelassenen Ärzte für Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin. gutachter
KSCam 04.06.2018 | 20:08
Aber Ihre Beschwerde gegen das Gutachten ist kein "Widerspruch" so wie dieses Wort im Verwaltungsrecht gebraucht wird. Aber lassen wir das, ist ja auch egal.......
Kaiseram 05.06.2018 | 05:48
Zitat von Force anzeigenausblenden
PS: Widerspruch einlegen können Sie nicht gegen das Gutachten, sondern erst dann wenn die DRV Ihren Antrag ablehnen würde....
Stimmt nicht ganz. Ich habe mich mal bezüglich eines Rehaberichtes, dem psychologischen Gutachten darin bei der Klinikleitung schriftlich beschwert. Da bekam ich eine Antwort mit Flosken wie "Wir müssen alle unsere Leistung für die Gesellschaft erbringen und keiner kann sich drücken usw. Hat nur noch "Sieg Heil" zur Unterschrift gefehlt." Aber der Rehabericht wurde in meinem Sinne abgeändert und der DRV eine neue Version geschickt.
Ja klar und die Erde ist eine Scheibe. Dass allerdings für Dich ein psychologisches Gutachten erstellt worden ist, wird stimmen, nach dem was Du hier an Beiträgen von Dir gibst. Man erkennt auch als Laie, dass Du dringend Hilfe benötigst.
Forceam 04.06.2018 | 20:04
Stimmt nicht ganz. Ich habe mich mal bezüglich eines Rehaberichtes, dem psychologischen Gutachten darin bei der Klinikleitung schriftlich beschwert. Da bekam ich eine Antwort mit Flosken wie "Wir müssen alle unsere Leistung für die Gesellschaft erbringen und keiner kann sich drücken usw. Hat nur noch "Sieg Heil" zur Unterschrift gefehlt." Aber der Rehabericht wurde in meinem Sinne abgeändert und der DRV eine neue Version geschickt.
dein arztam 05.06.2018 | 13:14
Weißt Du was Kaiser, Du benötigst dringend psychatrische Hilfe. Gehe zu Deinen Psychater. Mit den richtigen Medikamenten kann Dir Dein Psychater helfen.
Kaiseram 05.06.2018 | 13:41
Oh. Habe einen wunden Punkt bei Dir erwischt, wenn Du Dich angesprochen fühlst? Damit musst Du klarkommen, da kannst Du Deinen Nutzernamen so oft ändern wie Du willst. Man erkennt Dich immer wieder.
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