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Gutachter

von niederrhein4608.07.2009 | 13:08
1019 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, habe am 19.06.2009 einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Heute kam Post von der DRV in der mir mitgeteilt wird, zu welchen Gutachtern,ich erscheine soll. Mich wundert die Schnelligkeit der Bearbeitung,gutes oder schlechtes Zeichen? Danke für Antworten Gruss vom Niederrhein

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo niederrhein46,

das ist weder ein gutes, noch ein schlechtes Zeichen. Ohne die entsprechenden Gutachten ist eine Entscheidung zur Erwerbsminderung einfach nicht möglich. Insoweit ist es einfach nicht sinnvoll, in die Bearbeitungszeit irgendwelche Zeichen zu deuten. Freuen Sie sich einfach, dass das Verfahren zügig voran geht.

5 Antworten

Ratgeberam 08.07.2009 | 13:23
Oh oh, absolut schlechtes Zeichen. Ich überlege grad ob sie überhaupt noch zum Gutachter gehen sollen. Bei den schlechten Vorzeichen.
Glaskugelam 08.07.2009 | 13:22
Die abzulehnenden Anträge werden schnellstmöglich zum Gutachter geschickt. Bei den wirklich wichtigen Fällen,lässt man sich Zeit mit der Begutachtung. Nein, wirklich ein Zeit gut oder schlecht ist das wirklich nicht. Sie haben halt Glück und kommen eben schnell dran.
Gaukleram 08.07.2009 | 13:43
OH,oh, das kann nur ein Privatkunden-(Be)Gutachter sein! Als GRV-Bezieher steht Ihnen das eigentlich nicht zu! Ganz schlechtes Zeichen! (Ironie aus)
Hinkeram 08.07.2009 | 13:51
Hm..also wenn sie jetzt noch sagen, das sie links nur einen Arm haben, dann sind Ihre Chance auf eine Rente gegen NULL!!!!
Corlettoam 08.07.2009 | 16:56
Daraus können Sie folgendes mutmaßen : 1. Das ihr Rentenantrag offfensichtlich sehr schnell in Bearbeitung gegangen ist ( was aber nicht heisst , das es in diesem Tempo jetzt so weiter geht... ) 2. Das man ihnen die EM-Rente nicht ohne weitere ärztliche/gutachterliche Ermittlungen zuerkennen wird ( sonst hätten Sie gleich einen positiven Rentenbescheid erhalten ) 3. Das die bereits vorliegenden ärztlichen Unterlagen ihrer behandelnden Ärzte zur Beurteilung ihrer Erwerbsminderung nicht ausreichen. 4. Das man die EM-Rente bei ihnen zumindest nicht gleich ablehnt ( sonst hätten Sie einen ablehnenden Rentenbescheid statt eines Gutachtertermines erhalten ) Sie sehen also : Alles und nichts können Sie aus dem Gutachtertermin interpretieren !
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