Natürlich hängt die Entscheidung der Rentenversicherung bezüglich des Vorliegens von Erwerbsminderung vornehmlich von der Leistungseinschätzung deren Gutachter ab.
Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen aber auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Zahlung einer solchen Rente erfüllt werden. Letztendlich können Sie (leider) erst dann Gewissheit darüber haben, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente zusteht, wenn Sie den Rentenbescheid in Händen halten.