Habe ich ein Recht auf die Benennung von 3 Gutachtern zur Auswahl?
(Rente)
Danke
Habe ich ein Recht auf die Benennung von 3 Gutachtern zur Auswahl?
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Danke
Schlicht und ergreifend : Nein
die suchen sich den schärften pitbull aus
die suchen sich den schärften pitbull aus
Also meine bisherigen Gutachter von MDK und DRV waren waren eher handzarme Schoßhündchen, deren Gutachten meinerseits nicht zu beanstanden waren.
Die Anzahl der Gutachter, die sie sich aussuchen dürfen ist nicht begrenzt. Ob einer davon genommen wird wage ich zu bezweifeln.
Die ersten beiden Gutachter werden von der DRV bestimmt. Im Rahmen eines Rechtsstreites können Sie sich den 3. Gutachter selbst aussuchen. Voraussetzung: Sie sind rechtsschutzversichert.
Habe ich ein Recht auf die Benennung von 3 Gutachtern zur Auswahl?
(Rente)
Danke
SIE können der DRV einen ihnen genehmen Gutachter benennen. Den muss die DRV dann auch nehmen.
Ein Recht auf Auswahl eines Gutachters gibt es nach unseren Verfahrensvorschriften nicht.
Gemäß §20 SGB X ermittelt die Behörde Sachverhalte von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen...
Gemäß §21 SGB X bedient die Behörde sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält.
Beauftragt die DRV einen Arzt als Gutachter, hat dieser geäß §100 SGB X eine Mitwirkungspflicht.
§60 ff SGB I beschreiben die Mitwirkungspflichten der Antragsteller.
Von einem Wahlrecht ist hier nicht die Rede.