Hallo Lady Gaga,
ich gehe erst einmal davon aus, dass Ihr Dad von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eine Renteninformation erhalten hat. In der Renteninformation ist zunächst derzeitige die Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgewiesen. Bei Versicherten, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bei der Berechnung der Rente noch Zurechnungszeiten berücksichtigt - daher ist diese Rente höher als die Regelaltersrente, die nur aus den Zeiten bis "zum heutigen Stand" (als würde künftig nicht mehr gearbeitet werden) berechnet wird.
Weiterhin wird die Regelaltersrente so berechnet, als würde in der Zukunft ein Verdienst erzielt werden, der dem Durchschnittsverdienst der letzten fünf Jahre entspricht. Im Falle Ihres Dads dürfte mit einem monatlichen Durchschnitt von 244,00 Euro (aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II, soweit dies die letzten 5 Jahre bezogen wurde) die "Hochwertung" erfolgt sein. Da mir der konkrete Versicherungsverlauf ihres Dads nicht vorliegt, kann ich dies allerdings nur vermuten...
Letztlich wird die Höhe der Regelaltersrente so dargestellt, wie sie sich bei einem jährlichen Anpassungssatz von 1 bzw. 2 Prozent bis Rentenbeginn entwickeln würde.
Sollten sich die aufgeworfenen Fragen durch diese Informationen nicht aufklären, empfehle ich Ihnen (bzw. Ihrem Dad), sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle seines Rentenversicherungsträgers individuell beraten zu lassen. Hier lassen sich - unter Berücksichtigung des konkreten Versicherungsverlaufs Ihres Dads - mit Sicherheit die bestehenden Unklarheiten beseitigen.