Sie sollten vorsichtshalber den Antrag auf Weiterzahlung der Halbwaisenrente stellen. Ob sich nach der Einkommensanrechnung noch ein auszahlbarer Betrag ergibt, wird die durchzuführende Berechnung zeigen. Für diese Berechnung wird tatsächlich die monatliche Bruttovergütung benötigt. Falls Ihnen jährliche Sonderzuwendungen (z.B. Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld) zustehen, sind diese zusätzlich mit einem Zwölftel zu berücksichtigen. Der Gesamtbetrag wird dann um 27,5% pauschal vermindert. Anschließend ist der Freibetrag (z. Zt. 494,03 €) in Abzug zu bringen. Von dem verbleibenden Betrag werden dann 40% auf den Bruttobetrag der Halbwaisenrente angerechnet. Sie haben mit ~ 115 € möglicherweise den bisherigen Nettobetrag angegeben.