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Experten-Antwort

Halbwaisenrente bei Promotion

von AnQue21.07.2015 | 10:03
2404 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe gelesen, dass ich während einer Promotion keinen Anspruch mehr auf meine Halbwaisenrente habe. Jedoch steht im Gesetzestext: "Etwas anderes gilt nur, wenn die Waise promoviert, ohne im gleichen Studiengang bereits eine andere Prüfung abgelegt zu haben." Was genau ist darunter zu verstehen? Kann ich dementsprechend eventuell weiter Halbwaisenrente beziehen, wenn ich in einer Projektstelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin angestellt bin (und nicht direkt am Fachbereich)? Oder was ist darunter zu verstehen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AnQue,

entscheidend bei dieser Frage ist, ob Sie die Promotion in dem Studiengang anstreben, in dem Sie bereits einen Prüfungsabschluss (wie von ??? bereits erwähnt, z.B. Bachlor/Master) erzielt haben, oder ob Sie nun in einem anderen Studienbereich promovieren. Promovieren Sie jetzt also in einem anderen Studienbereich, gilt die Zeit als Schul- oder Berufsausbildungszeit, sofern der zeitliche Aufwand wöchentlich mehr als 20 Std. umfasst.

In dem Studiengang, in dem Sie bereits einen Abschluss haben, kann die Zeit der Promotion im Gegensatz dazu nicht zum Anspruch auf Waisenrente führen.

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1 Antworten

???am 21.07.2015 | 10:12
Wenn Sie bereits den Bachelor/Master in Ihrem Studiengang haben, dann besteht für eine Promotion kein Anspruch auf Waisenrente mehr.
Deutsche Rentenversicherung
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