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Experten-Antwort

Halbwaisenrente bei Zweistudium

von Florian Bisch06.04.2013 | 20:53
1782 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Ich habe folgende Frage und bin hierzu bei meiner bisherigen Recherche zu sehr uneindeutigen ANtworten gekommen: Ich habe im Herbst ein Studium mit einem Bacherlor of Arts abgeschlossen und habe danach direkt ein Zweitstudium (ebenfalls B.A.) aufgenommen – das Erststduium in Berlin, das Zweitstudium jetzt in Wien. Bekomme ich auch für das Zweitstudium weiterhin Halbwaisenrente? Ich bin Jahrgang 1989. Danke für die Hilfe! Florian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

mit dem Abschluss in Ihrem ersten Studium endet nicht jeglicher weiterer Waisenrentenanspruch, wenn Sie danach für einen weiteren Beruf ausgebildet werden oder einen höheren akademischen Grad erwerben (z.B. Masterstudium).

Achtung: wie von Sozialröchler bereits richtig erwähnt, liegt für Zeiten eines Ergänzungsstudiums oder Zusatzstudiums nach Ablegung einer Abschlussprüfung in der gleichen Studienrichtung grundsätzlich keine Hochschulausbildung mehr vor, so dass auch keine Waisenrente mehr gezahlt werden kann.

Inwieweit das von Ihnen absolvierte Studium ein zweites, eigenständiges Studium oder ein Ergänzungs- oder Zusatzstudium ist, ist im Einzelfall durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu prüfen. Beantragen Sie dort die Weiterzahlung der Waisenrente und legen entsprechende Unterlagen vor.

Eine Klärung in diesem Forum wird nicht möglich sein.

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2 Antworten

Florian Bischam 06.04.2013 | 22:59
Zitat von Sozialröchler? anzeigenausblenden
Danke für die schnelle Antwort. Nachfrage: Gilt das auch, wenn das Zweitstudium für das Erreichen des Berufszieles unabdingbar ist? Meine Lage: Ich habe Theater- und Filmwissenschaft studiert und studiere jetzt Filmregie (das Erststudium war quasi Theorie, das Zweitstudium ist jetzt die Praxis).
Sozialröchler?am 06.04.2013 | 22:50
Für die nach einer Abschlussprüfung liegenden Zeiten eines Ergänzungsstudiums oder Zusatzstudiums in der gleichen Studienrichtung liegt grundsätzlich keine Hochschulausbildung vor. Etwas anderes gilt nur, wenn durch das weitere Studium ein neuer akademischer Grad erworben wird. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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