Hallo,
mit dem Abschluss in Ihrem ersten Studium endet nicht jeglicher weiterer Waisenrentenanspruch, wenn Sie danach für einen weiteren Beruf ausgebildet werden oder einen höheren akademischen Grad erwerben (z.B. Masterstudium).
Achtung: wie von Sozialröchler bereits richtig erwähnt, liegt für Zeiten eines Ergänzungsstudiums oder Zusatzstudiums nach Ablegung einer Abschlussprüfung in der gleichen Studienrichtung grundsätzlich keine Hochschulausbildung mehr vor, so dass auch keine Waisenrente mehr gezahlt werden kann.
Inwieweit das von Ihnen absolvierte Studium ein zweites, eigenständiges Studium oder ein Ergänzungs- oder Zusatzstudium ist, ist im Einzelfall durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu prüfen. Beantragen Sie dort die Weiterzahlung der Waisenrente und legen entsprechende Unterlagen vor.
Eine Klärung in diesem Forum wird nicht möglich sein.