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Halbwaisenrente: Studienabbruch bis Ausbildungsbeginn

von Lurchi08.05.2015 | 12:09
1293 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, folgendes: Ich bin 22 Jahre alt und beziehe aufgrund meines Studiums derzeit Halbwaisenrente. Befinde mich momentan im 2. Semester und möchte das Studium nun abbrechen, da ich für den 01.09.2015 eine Ausbildungsstelle gefunden habe. Der Ausbildungsvertrag wurde Ende April unterschrieben, der Schulvertrag erst heute. Nun war ich auch gleich beim Sozialamt wo man mir mitteilte, dass ich mich nun exmatrikulieren und dies der Rentenversicherung mitteilen müsse. Soweit so gut. Nun meine Frage: Ich habe gelesen, dass man weiterhin Waisenrente bezieht, wenn zwischen den beiden Ausbildungen nicht mehr als 4 Kalendarmonate liegen, wäre das hier der Fall? Der Vertrag mit dem Ausbildungsbertrieb wurde ja bereits Ende April unterzeichnet und ich nehme an, dass ich diesen einreichen muss? Exmatrikulieren werde ich mich jedoch erst nächste Woche. Welches Datum zählt denn bei der Rentenversicherung? Der Tag an dem man etwas neues unterzeichnet hat oder der, an dem man das alte abgebrochen hat? Bei ersterem wären es ja mehr als 4 Monate, bei letzterem weniger als 4 Monate. Der Schulvertrag wurde ja auch erst heute unterzeichnet, also im Mai. Somit steht meine Ausbildung erst seit dem heutigen Tage fest - ohne Schule, keine Ausbildung, so wurde es mir auch gesagt. Hätte das nicht geklappt, hätte ich mein Studium ganz normal weitergeführt. Danke und viele Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Ihre Exmatrikulation erst nächste Woche stattfindet, liegen zwischen Ihrem Studium und der neuen Ausbildung nicht mehr als 4 Kalendermonate. Reichen Sie Ihren Ausbildungsvertrag zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung ein. Die Waisenrente dürfte dann nahtlos weitergezahlt werden.

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3 Antworten

Garstigam 08.05.2015 | 21:08
4 Monate dem Steuerzahler auf der Tasche liegen und für ´s Faulenzen Geld haben wollen?! Eine Tracht Prügel gehört dir und sonst garnichts!
Lurchiam 08.05.2015 | 21:20
Vielen Dank für die hilfereiche Antwort! Werde alles formgerechet bei der Rentenversicherung nächste Woche einreiche, sofern die FH mir die Bescheinigung bis dahin schon ausgestellt hat.
Kotgraupenspasmusiam 08.05.2015 | 21:30
Garstig ist ein Stinkstiefel. Pfui!
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