Wenn Ihre Exmatrikulation erst nächste Woche stattfindet, liegen zwischen Ihrem Studium und der neuen Ausbildung nicht mehr als 4 Kalendermonate. Reichen Sie Ihren Ausbildungsvertrag zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung ein. Die Waisenrente dürfte dann nahtlos weitergezahlt werden.