Guten Tag,
ich befinde mich derzeit im letzten Semester meines Studiums. Bachelorarbeit ist abgegeben, Gutachten und Benotung erfolgen in den nächsten Wochen. Voraussichtlich irgendwann im Juli steht dann noch eine mündliche Prüfung an.
Nach meiner bisherigen Kenntnis dauert der Anspruch auf Halbwaisenrente bis zum Bestehen der letzten Prüfung, nicht bis zur Zeugnisausgabe (?). Das wäre meine mündliche Prüfung im Juli.
Dazu die erste Frage: Gilt für den Anspruch der Tag der Prüfung oder der Tag, an dem das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben wird, sofern es nicht gleich mündlich am Prüfungstag mitgeteilt wird?
Zudem besuche ich in diesem Semester noch 2 Kurse, in denen ich einen Schein für aktive Teilnahme machen muss. Ohne die beiden Kurse kann ich mein Studium nicht abschließen. Die Vorlesungszeit geht bis 20. Juli, das Semester an sich bis Ende September.
Wenn ich nun meine mündliche Prüfung Anfang Juli hätte, die Kurse aber noch bis zur zweiten Julihälfte besuchen muss, welches Datum gilt dann für den Rentenanspruch? Bzw. welches Datum muss ich dann als "Abschlussdatum" melden?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah