Sehr geehrter Experte,
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe. Mit Ihrer Antwort liegen Sie wohl richtig. Ausgehend von der Situation ALG-I Bezug ist SGB II § 25 anzuwenden. Was mich jedoch überrascht und deshalb schreib ich nochmals, ist die Antwort der DRV-Bund in einem Schreiben vom 07.02.2017 eingegangen am 11.02.2017.
Darin heißt es Zitat Anfang:
Anspruch auf Ubergangsgeld besteht, wenn man im Bemessungszeitraum (letzter Monat vor Rehabeginn oder einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit) Arbeitsentgelt oder eine Sozialleistung bezogen hat. Da Sie nicht Arbeitsunfähig waren, wird somit der Monat August 2016 zu Grunde gelegt. In dieser Zeit haben Sie Arbeitslosengeld II bezogen.
Das Jobcenter zahlt das Arbeitslosengeld II wahrend der gesamten Rehamaßnahme weiter, sodass von der Deutschen Rentenversicherung keine Zahlung an den Versicherten geleistet wird.
Zitat Ende.
Die Arbeitsunfähigkeiten habe ich nicht zu verantworten. Die Reha-Klinik hat mich mit der Aufnahme weit hinausgeschoben (29.09.2016). Das Bewilligungsdatum der Reha 22/03/2016, der Befund der Erkrankung ist vom 17/04/2016. Weder eine Darmklinik noch weitere 3 Ärzte waren bereit mich gegen den meldepflichtigen multiresistenten Keim Clostridium difficile + Toxine A/B zu behandeln.
Folgend habe ich ab 01/07/2016 selbst den Keim mit Ätherischen Ölen behandelt ich will ja wieder gesund werden und arbeiten. Labornachweis vom 31/08/2016 war der Keim nicht mehr nachweisbar und ich bin mit dem erfreulichen Befund für die Reha-Klinik in die Reha. Die DRV-Bund wollte mir die Reha wegnehmen, da Ihrer Ansicht nach der Keimbefund eine neue Erkrankung darstellen würde. Darüber gab es ebenfalls heftigen Schriftwechsel.
Eine Grundlage, wo ich den Inhalt des Schreibens der DRV-Bund selbst nachvollziehen könnte, weder § 25 SGB II noch etwas anderes, wurde mir von der DRV-Bund in Ihrer Variante wieder nicht genannt. Es ist mehr als eine Zumutung. In dem Schreiben ist auch kein Name genannt, der diesen Brief zu verantworten hat.
Denn es gibt von mir noch Hinweise, weshalb ich immer noch an der Rechtmäßigkeit aller bisherigen Stellungnahmen zweifele. Seit 04/2014 ist bei der DRV-Bund von mir ein LTA Teilhabe am Arbeitsleben anhängig. Da sich in der Sache nichts tat hat mir die UPD empfohlen stellen Sie doch einen Antrag auf medizinische Reha.
Der LTA Antrag wurde mehrfach negativ beschieden, weil selbst Meldepflichtige Krankenhauskeime von der DRV-Bund und Ihren Ärzten nicht als Erkrankung gelten.
http://www.umweltbedingt-erkrankte.de/downloads/BriefRentenversicherung/offenerBriefDRV.pdf
Jede Klinik, so auch die Reha-Klinik in der ich im Oktober 2016 war sind bemüht, dass es zu keinem Ausbruch von multiresistenten Keimen kommt. Deshalb habe ich allen Beteiligten (DRV-Bund, HA, Reha-Klinik rechtzeitig sofort schriftlich benachrichtigt. Die Folgen von solchen Keimen sind bekannt und Todesfälle sind ebenfalls nicht nur bekannt, sondern Sie werden eben hingenommen.
Mein LTA ist inzwischen beim SG anhängig. Aber es stellt sich die Frage. Wenn jetzt dem LTA berufliche Reha stattgegeben wird, dann stehen mir für genehmigte folgende Leistungen Übergangsgeld zu.
Zu den Maßnahmen LTA SGB IX gehören sowohl die medizinische Reha als auch die berufliche Reha. SGB 9 Kapitel 4 ff. und Kapitel 5 ff.. Deshalb stellt sich die Frage, da ja die Ausgangssituation immer die gleiche ist SGBII-Bezug. Weshalb gibt es für LTA-Leistungen medizinische Reha kein Übergangsgeld und für die LTA-Leistungen berufliche Reha Übergangsgeld wo es doch um den gleichen Fall und Zusammenhang handelt? Oder gibt es eine interne Absprache die da heißt " Im Zweifel wird immer gegen den Kläger entschieden" er kann ja auf Gericht gehen.
Und der Vorgang mit dem LTA-Verfahren hat einen ersten Hintergrund. Der Jobcenter versorgt mich mit den monatlichen Regelleistungen ALG-I. Die Eingliederung in Arbeit lehnt der Jobcenter ab, mit der Begründung es laufe das LTA-Verfahren und damit die Zuständigkeit DRV-Bund. Der Jobcenter hat von mir eine Krankmeldung noch nie erhalten. Die Ärzte stellen mir auch keine aus.
Und der Hinweis des UPD, warum denn bei mir kein Leistungsbild erstellt wird, antwortet mir eine Mitarbeiterin des Jobcenters auf schriftlicher anfrage man habe keinen medizinischen Dienst. Wie gesetzlich vorgesehen, der medizinische Dienst der Rentenversicherung wird jedoch vom Jobcenter auch nicht in Anspruch genommen, weil die Kosten hierfür der Jobcenter übernehmen müsste.
Die DRV-Bund hat jetzt nach der Reha einen medizinisch falschen gefälschen Reha-Bericht das belegen Befunde vor der Reha, ausgestellt durch einen unfähigen Arzt und daraus schließend, wird das LTA-Verfahren trotzdem nicht weiter von der DRV-Bund bearbeitet. Womit zumindest eine Gerichtsentscheidung überflüssig werden würde.
Statt dessen bearbeitet die DRV-Bund jetzt einen Antrag auf Rente, den der VdK auf seine Empfehlung nach einer Beratung 05/2015 gestellt hatte. Im Ergebnis bezugnehmend auf den Reha-Bericht voll arbeitsfähig, wird es nie zu einer Berentung kommen und es müsste vom Negativbescheid der Rente bei der DRV-Bund anschließend wieder geprüft werden, bestehen denn LTA-Leistungen.
Auf Telefonische Nachfrage bei der DRV-Bund sagte mir die Sachbearbeiterin Rente, Sie wäre eine andere Abteilung und Wisse von einem laufenden LTA-Verfahren nichts. Tja Dumm gelaufen für mich, weil jeder macht was er will. Das Sozialgericht hat schon angeregt, das Verfahren zurück zu ziehen um dann einen erneuten Antrag auf LTA zu stellen, denn die Fristen nach SGB IX § 14 wären erheblich kürzer als die Gerichtsentscheidung. Das werde ich nicht machen bei so einer bewußten zeitverzögernden Fallbearbeitung bei der DRV-Bund.
Nun habe ich auf das Problem Zuständigkeitsprobleme Jobcenter - Rentenversicherungsträger bereits 2015 und 2016 beim Sozialministerium BaWü mehrmals interveniert. Ja es gebe Schnittstellenprobleme und man kennt das Problem und ist in Gesprächen. Im Januar 2017 habe ich mich nun an das BMAS gewandt und siehe da erhielt ich die Auskunft. Ja man weis um das Problem und wir beraten (Keiner will wohl die Kosten übernehmen). Folge: Der Betroffene sitzt zuhause bekommt sein Hartz4 und macht den Hans guck in die Luft.
Wer sich als ALG-I Bezieher den Zwangsmaßnahmen der Jobcenter zur Eingliederung entziehen will, sollte wohl den hier beschrieben Weg wählen. Ein Lachnummer zum Fasching.
Übrigens zur Erkrankung die ist wohl auch gelöst. Ursache kommt eine Dünndarmfehlbesiedelung (DDFB, Sibo) und ein sogenanntes Overgrowth-Syndrom in Betracht. Das kann zutreffen.
Keime des Dickdarmes gelangen in den Dünndarm und es kommt zu einer permanenten Fäulnisbildung von tierischem Eiweiß im Dünndarm die dann im Dickdarm zu Gasen führen. Diese Gase schädigen und durchdringen die Darmschleimwand. Durch die Ablagerung der Gase kommt es zu Knie, Rückenschmerzen, Muskel- und Gelenkbeschwerden sowie Organschädigungen und je nach Immunsituation teilweise zu sehr schlimmen Folgen für die Betroffenen. Die Gase beeinträchtigen auch den Knochenabbau, was dann zu den Reaktionen von RANKL und Diabetes führt. Das ganze ist aufgefallen, da selbst Insulinspritzen den Zuckerwert nicht senkte.
Nachzulesen hier und das empfehle ich wirklich:
http://www.praxis-schroeder.com/index.php/gesundheitsinformationen/88-der-darm-ist-schuld
https://ehrlichundoffen.wordpress.com/2016/02/15/ddfb-dysbiose-hat-einen-neuen-namen/#more-6657
Viele Grüße Paule
P.S. Ja sie sind nicht krank es ist die Psyche. 40 Jahre falsch medizinisch Behandelt.