Die Kostensätze für eine Haushaltshilfe, die von einem caritativen oder vergleichbaren Verband gestellt wird, richten sich nach der "Gebührenvereinbarung über die Gewährung von Haushaltshilfe", die zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände und den caritativen Verbänden geschlossen wird. Diese erhält eine detaillierte Aufschlüsselung der jeweiligen Kostenätze. Diese können hier jedoch aufgrund des Umfangs nicht veröffentlicht werden. Die o.g. Gebührenvereinbarung müsste Ihrem Pflegedienst jedoch vorliegen.