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Hinterbliebenenrente

von Zurückgeblieben06.11.2008 | 23:04
1150 Ansichten
2 Antworten

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Über 20 Jahre zusammengelebt aber nur 3 Monate verheiratet gewesen. Sind die 20 Jahre eheähnlicher Gemeinschaft anrechenbar?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

"No name" hat die Problematik bereits zutreffend erörtert. Grundsätzlich muss die Ehe mindestens 1 Jahr bestanden haben. Eine vorausgehende eheähnlichhe Gemeinschaft wird auf das Jahr nicht angerechnet. Sollte der Tod überraschend und unvorhergesehen wie beispielsweise als Folge eines Unfalls eingetreten sein, kann trotzdem Hinterbliebenenrente gewährt werden.

1 Antworten

no nameam 07.11.2008 | 06:36
"Anrechenbar" ist wohl der falsche Begriff. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Witwen/Witwerrente nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Diese Regelung muss nicht zutreffen, wenn der Verstorbene unvorhergesehen verstarb (Autounfall etc.). Wenn absehbar war, dass der andere Ehegatte bald sterben könnte (z. B. krebskrank...) und die Ehe unter diesem Gesichtspunkt geschlossen wurde, geht man von einer sog. Versorgungsehe aus. Hier besteht dann kein Rentenanspruch. Wie Sie sehen, kommt es auf die Todesursache an.
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