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Hinzuverdienst

von Erika24.03.2014 | 12:55
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Hallo Leute, hab mal noch zwei Fragen. Lt. Hinzuverdienst darf ich 450€ im Monat dazu verdienen. Dann darf man wohl 2 mal im Jahr den Hinzuverdienst um das Doppelte, also 900€, überschreiten ohne das man Ärger mit der DRV bekommt. Dann darf man also 450€ Urlaubsgeld und 450€ Weihnachtsgeld bekommen. Interpretiere ich das richtig????? Und in manchen Firmen bekommen die Angestellten eine Chipkarte auf dennen ca. 40€ monatlich aufgeladen werden, wenn im Monat alles ok gelaufen ist. Müsste ich diesen Chipbetrag bei der DRV melden???? Hat jemand Erfahrung damit? Experten-Antwort möglich? Schönen Tag noch an alle. Erika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erika,

wie Sie richtig angegeben haben, beträgt die Hinzuverdienstgrenze für die Erwerbsminderungsrente derzeit 450,- Euro monatlich. Sie darf pro Kalenderjahr zweimal bis zum doppelten Betrag überschritten werden.

Die 40,- EUR auf der Chipkarte sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn es sich dabei um Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung handelt. Das können wir aufgrund Ihren Angaben nicht abschließend beurteilen.

Handelt es sich dabei zum Beispiel um einen Warengutschein des Arbeitgebers, kann dieser unter Umständen Arbeitsentgelt und damit Hinzuverdienst sein.

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