Hallo Erika,
wie Sie richtig angegeben haben, beträgt die Hinzuverdienstgrenze für die Erwerbsminderungsrente derzeit 450,- Euro monatlich. Sie darf pro Kalenderjahr zweimal bis zum doppelten Betrag überschritten werden.
Die 40,- EUR auf der Chipkarte sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn es sich dabei um Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung handelt. Das können wir aufgrund Ihren Angaben nicht abschließend beurteilen.
Handelt es sich dabei zum Beispiel um einen Warengutschein des Arbeitgebers, kann dieser unter Umständen Arbeitsentgelt und damit Hinzuverdienst sein.