Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst Stunden arbeitsmarktrente

von Frank birken17.02.2017 | 06:36
1053 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo es ist verwirrent meine Frage nochmal habe eine arbeitsmarktrente auf Zeit verschlossen teilzeitarbeitsmarkt 3 bis unter 6stunden ich weiss das ich bis 450 Euro brutto dazu verdienen darf aber es gibt verschiedene Auskünfte hier ab wieviel Stunden ist die Rente in Gefahr darf ich mindestens 3std arbeiten oder müssen es unter3 std sein damit es rentenunschädlich bleibt?vom Experten Team gibt es 2 unterschiedliche Meinung dazu bitte um Hilfe und richtige antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank Birken,

grundsätzlich sind Versicherte voll erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Darüber hinaus ist auch derjenige voll erwerbsgemindert, dessen Restleistungsvermögen zwar drei bis unter sechs Stunden beträgt, der aber infolge der Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

Diese Sachlage trifft offensichtlich bei Ihnen zu.

Ihr Rentenanspruch muss daher neu geprüft werden, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden und mehr.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

memyselfam 17.02.2017 | 08:06
Einfach mal schauen, wie es genau formuliert ist: 3 bis unter 6 oder unter drei bis unter 6! Und vielleicht mal paar Satzzeichen in den Text setzen ... liest sich dann leichter! Ein Fließtext ohne Punkt und Komma ist suboptimal!
Escheam 17.02.2017 | 10:19
Hallo Frank birken, jetzt haben Sie klar und verständluch für jedermann die Antwort von den experten erhalten. Ich weiß Sie möchten arbeiten und die volle EMR erhalten, aber Sie sind normalerweise nur teilweise erwerbs gemindert und könnten ja 3 bis unter 6 Stunden arbeiten. Mfg
???am 17.02.2017 | 08:21
Aus medizinischer Sicht sind Sie nur teilweise erwerbsgemindert. Bei einer Arbeitszeit von unter 6 Stunden wird also keine Überprüfung Ihrer Leistungsfähigkeit vorgenommen. Sollten Sie mindestens 3 Stunden arbeiten, haben Sie einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz inne und erhalten nur noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wie es Ihrem Leistungsvermögen entspricht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026