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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Stunden arbeitsmarktrente

von Frank birken17.02.2017 | 06:36
1052 Ansichten
4 Antworten
Hallo es ist verwirrent meine Frage nochmal habe eine arbeitsmarktrente auf Zeit verschlossen teilzeitarbeitsmarkt 3 bis unter 6stunden ich weiss das ich bis 450 Euro brutto dazu verdienen darf aber es gibt verschiedene Auskünfte hier ab wieviel Stunden ist die Rente in Gefahr darf ich mindestens 3std arbeiten oder müssen es unter3 std sein damit es rentenunschädlich bleibt?vom Experten Team gibt es 2 unterschiedliche Meinung dazu bitte um Hilfe und richtige antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2017 | 10:00

Hallo Frank Birken,

grundsätzlich sind Versicherte voll erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Darüber hinaus ist auch derjenige voll erwerbsgemindert, dessen Restleistungsvermögen zwar drei bis unter sechs Stunden beträgt, der aber infolge der Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

Diese Sachlage trifft offensichtlich bei Ihnen zu.

Ihr Rentenanspruch muss daher neu geprüft werden, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden und mehr.

3 Antworten

memyselfam 17.02.2017 | 08:06
Einfach mal schauen, wie es genau formuliert ist: 3 bis unter 6 oder unter drei bis unter 6! Und vielleicht mal paar Satzzeichen in den Text setzen ... liest sich dann leichter! Ein Fließtext ohne Punkt und Komma ist suboptimal!
Escheam 17.02.2017 | 10:19
Hallo Frank birken, jetzt haben Sie klar und verständluch für jedermann die Antwort von den experten erhalten. Ich weiß Sie möchten arbeiten und die volle EMR erhalten, aber Sie sind normalerweise nur teilweise erwerbs gemindert und könnten ja 3 bis unter 6 Stunden arbeiten. Mfg
???am 17.02.2017 | 08:21
Aus medizinischer Sicht sind Sie nur teilweise erwerbsgemindert. Bei einer Arbeitszeit von unter 6 Stunden wird also keine Überprüfung Ihrer Leistungsfähigkeit vorgenommen. Sollten Sie mindestens 3 Stunden arbeiten, haben Sie einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz inne und erhalten nur noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wie es Ihrem Leistungsvermögen entspricht.
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