Hallo Frank Birken,
grundsätzlich sind Versicherte voll erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Darüber hinaus ist auch derjenige voll erwerbsgemindert, dessen Restleistungsvermögen zwar drei bis unter sechs Stunden beträgt, der aber infolge der Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.
Diese Sachlage trifft offensichtlich bei Ihnen zu.
Ihr Rentenanspruch muss daher neu geprüft werden, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden und mehr.
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