Hallo Gabi,
zum Entgelt gehören auch z. B. Nachzahlungen, die auf Grund Tariferhöhungen gezahlt werden. Entgelte werden dem Monat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden.
Siehe auch: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.6
Damit ist die Hinzuverdienstgrenze 3 x überschritten worden, was zu einer Minderung der Rente führt.