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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Überschreitung

von Gaby19.06.2015 | 22:47
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab 01.01.13 wurde die Hinzuverdienstgrenze von 400 auf 450 Euro angehoben. Da ich im Januar und Februar 2013 400 Euro bekommen habe, hat mein Chef mir die 50 Euro im März und April mit meinem Minijob-Lohn nachgezahlt, also je 500 Euro, und ab März habe ich die 450 Euro monatlich erhalten. Im Oktober habe ich dann einmalig die Hinzuverdienstgrenze um das Doppelte, also 900 Euro, überschritten. Jetzt fordert die DRV Geld von mir zurück, da ich 3x die Hinzuverdienstgrenze überschritten haben soll, obwohl ich doch die ersten beiden Male nur eine Nachzahlung erhalten habe. Gilt eine Nachzahlung auch als Hinzuverdienst? Das wäre nicht fair, da ich ja nicht mehr verdient habe. Gibt es hierfür gesetzliche Regelungen? Es wäre nett, wenn auch ein Experte antworten könnte. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi,

zum Entgelt gehören auch z. B. Nachzahlungen, die auf Grund Tariferhöhungen gezahlt werden. Entgelte werden dem Monat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden.

Siehe auch: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.6

Damit ist die Hinzuverdienstgrenze 3 x überschritten worden, was zu einer Minderung der Rente führt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 20.06.2015 | 09:02
Ein cleverer Chef / verdienender Rentner hätte darauf geachtet, dass die Januar- und die Februarabrechnung rückwirkend auf 450 € korrigiert worden wären und im März und April nur 450 € ausgezahlt. Das hätte wohl funktioniert. Dann wären von Januar bis April die Grenzen eingehalten und das Überschreiten im Oktober OK gewesen. So wie beschrieben haben Sie im März und im April bereits 2 mal die Verdienstgrenze gerissen (500 € statt 450 €) und im Oktober dann ein 3. Mal. Wahrscheinlich Pech gehabt. Nächstes Jahr sind Sie hoffentlich schlauer, schönes WE.
KSCam 20.06.2015 | 09:05
PS: auch wenn nur im März oder April 100 € (statt 2 mal 50) gezahlt worden wären, wäre die Verdienstgrenze zulässig nur 2 mal überschritten worden.
SozPolam 21.06.2015 | 13:03
ALLES gilt als Hinzuverdienst, was Sie neben der Rente einnehmen bzw. erhalten - auch das Geld, das Sie auf der Straße finden. Und ALLES wird auf die Rente zu 100 Prozent angerechnet und ist zu versteuern. Sonst droht Ihnen das Zuchthaus!
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