Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst Überschreitung

von Gaby19.06.2015 | 22:47
1047 Ansichten
4 Antworten
Ab 01.01.13 wurde die Hinzuverdienstgrenze von 400 auf 450 Euro angehoben. Da ich im Januar und Februar 2013 400 Euro bekommen habe, hat mein Chef mir die 50 Euro im März und April mit meinem Minijob-Lohn nachgezahlt, also je 500 Euro, und ab März habe ich die 450 Euro monatlich erhalten. Im Oktober habe ich dann einmalig die Hinzuverdienstgrenze um das Doppelte, also 900 Euro, überschritten. Jetzt fordert die DRV Geld von mir zurück, da ich 3x die Hinzuverdienstgrenze überschritten haben soll, obwohl ich doch die ersten beiden Male nur eine Nachzahlung erhalten habe. Gilt eine Nachzahlung auch als Hinzuverdienst? Das wäre nicht fair, da ich ja nicht mehr verdient habe. Gibt es hierfür gesetzliche Regelungen? Es wäre nett, wenn auch ein Experte antworten könnte. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.06.2015 | 07:24

Hallo Gabi,

zum Entgelt gehören auch z. B. Nachzahlungen, die auf Grund Tariferhöhungen gezahlt werden. Entgelte werden dem Monat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden.

Siehe auch: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.6

Damit ist die Hinzuverdienstgrenze 3 x überschritten worden, was zu einer Minderung der Rente führt.

3 Antworten

KSCam 20.06.2015 | 09:02
Ein cleverer Chef / verdienender Rentner hätte darauf geachtet, dass die Januar- und die Februarabrechnung rückwirkend auf 450 € korrigiert worden wären und im März und April nur 450 € ausgezahlt. Das hätte wohl funktioniert. Dann wären von Januar bis April die Grenzen eingehalten und das Überschreiten im Oktober OK gewesen. So wie beschrieben haben Sie im März und im April bereits 2 mal die Verdienstgrenze gerissen (500 € statt 450 €) und im Oktober dann ein 3. Mal. Wahrscheinlich Pech gehabt. Nächstes Jahr sind Sie hoffentlich schlauer, schönes WE.
KSCam 20.06.2015 | 09:05
PS: auch wenn nur im März oder April 100 € (statt 2 mal 50) gezahlt worden wären, wäre die Verdienstgrenze zulässig nur 2 mal überschritten worden.
SozPolam 21.06.2015 | 13:03
ALLES gilt als Hinzuverdienst, was Sie neben der Rente einnehmen bzw. erhalten - auch das Geld, das Sie auf der Straße finden. Und ALLES wird auf die Rente zu 100 Prozent angerechnet und ist zu versteuern. Sonst droht Ihnen das Zuchthaus!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026