Sobald die eigene individuelle höchste Hinzuverdienstgrenze einer Altersrente überschritten wurde, entfällt der Rentenanspruch und somit muss ein neuer Rentenantrag gestellt werden.
Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung kommt es außerdem auf den Bewilligungszeitraum an, ob ein Neuantrag zu stellen ist.
Wir verweisen auch auf die Antworten von W*lfgang.
Durch einen Mini-Job (bis 450,- Euro/mtl.) neben dem Bezug einer Altersrente (ggf. mit Abschlägen) erfolgt keine Erhöhung der Rentenzahlung bzw. keine Neuberechnung.
Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters (nach Widerspruchsfrist) ist ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen.
Durch die Überschreitung der höchsten Hinzuverdienstgrenze vor der Regelaltersgrenze entfällt jedoch der Rentenanspruch wieder. Bei einer erneuten Rentengewährung kann damit ggf. eine andere Altersrente beantragt werden. Hier ändert sich eventuell der Abschlag.