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Experten-Antwort

hinzuverdienstgrenze ueberschritten

von polarschnee01.07.2014 | 18:17
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe folgende Frage, wenn die Hin zu Verdienst Grenze über schritten wird, wird die Rente gekürzt oder die Zahlung eingestellt. Muss dann ein neuer Renten Antrag gestellt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sobald die eigene individuelle höchste Hinzuverdienstgrenze einer Altersrente überschritten wurde, entfällt der Rentenanspruch und somit muss ein neuer Rentenantrag gestellt werden.

Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung kommt es außerdem auf den Bewilligungszeitraum an, ob ein Neuantrag zu stellen ist.

Wir verweisen auch auf die Antworten von W*lfgang.

Durch einen Mini-Job (bis 450,- Euro/mtl.) neben dem Bezug einer Altersrente (ggf. mit Abschlägen) erfolgt keine Erhöhung der Rentenzahlung bzw. keine Neuberechnung.

Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters (nach Widerspruchsfrist) ist ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen.

Durch die Überschreitung der höchsten Hinzuverdienstgrenze vor der Regelaltersgrenze entfällt jedoch der Rentenanspruch wieder. Bei einer erneuten Rentengewährung kann damit ggf. eine andere Altersrente beantragt werden. Hier ändert sich eventuell der Abschlag.

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13 Antworten

W*lfgangam 01.07.2014 | 18:35
Hallo polarschnee, wenn die letzte Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, so dass auch einen Teilrente nicht mehr möglich ist, wird bei einer Altersrente die Rente entzogen - sie muss wieder neu beantragt werden, mit allen dann notwendigen Voraussetzungen. Eine EM-Rente hingegen ruht, die Zahlung erfolgt wieder, sobald die letzte Hinzuverdienstgrenze unterschritten wird. Eine Hinterbliebenenrente ruht ebenfalls, allerdings heißt es hier Einkommensgrenze - sobald das Einkommen sich mindert, sollte umgehend die Neuberechnung beantragt werden (gilt auch für die beiden Renten oben). Gruß w.
polarschneeam 01.07.2014 | 18:45
Hallo W*lfgang, kann ich dann auch von einer Rente mit Abschlaegen in eine Rente ohne Abschläge wegen 50%SB kommen?
W*lfgangam 01.07.2014 | 19:41
Hallo polarschnee, welche Rente bekommen Sie denn zz. genau + Jahrgang + Rentenbeginn + ggf. ATZ? Sonst werden die Ausführungen zu umfangreich, was EM-Renten und Altersrenten betrifft. Bei laufenden Renten, die unmittelbar bzw. innerhalb von 2 Jahren in eine andere/neue Rente münden _könnten_, bleiben die Abschläge bestehen. Gruß w.
W*lfgangam 01.07.2014 | 21:00
Hallo polarschnee, die einmal bewilligte Altersrente (mit Abschlag) bleibt auch für eine Folgerente wegen Alters erhalten - der etwaige Entzug wegen zu hohem Hinzuverdienst und Neubewilligung ändert hier nichts, da Sie bereits mit 65 + 4 (Monaten) für die Regelaltersrente fällig sind ...die bisherigen/gekürzten Entgeltpunkte (EP) werden auch für eine Folgerente berücksichtigt. Etwaige zusätzliche EP/aus versicherungspflichtiger Beschäftigung und die letzte Hinzuverdienstgrenzen überschreitende Hinzuverdienstgrenze könnten noch die nächste Altersrente erhöhen. Gefühlt - Sie sind 'durch', da gibt's nichts mehr oben drauf. Trotzdem auch hier der Hinweis, die individuelle Situation in der nächsten Beratungsstelle prüfen zu lassen. Gruß w.
polarschneeam 01.07.2014 | 20:21
Hallo W. bin Jahrgang 1950 und hatte von 2004 bis 2011 volle EM. Habe diese WG. drohendem Verlust meiner 50% SB ab 2012 in eine vorgezogene Altersrente umwandeln lassen. Die 50% habe ich immer noch durchs Sozialgericht.
polarschneeam 01.07.2014 | 21:23
Hallo W, abschließend heißt dass, da ich noch auf 450€ Basis arbeite kann ich mit 65 und 4 Monaten bei der Regelaltersrente noch mit einer kleinen Erhöhung rechnen.
W*lfgangam 01.07.2014 | 22:24
...Groko weiß doch gar nicht, welche (gesetzlich möglichen) 'Trickserein' erlaubt sind - dafür ist er so fern vom SGB, wie sein Spruch hierzu nur den Bodensatz von Inhalt hätte. Gruß w. ...ich warte schon lange auf eine inhaltlich/qualifizierte verwertbare Aussage von ihm - irgendwie hat er da wohl selbst vor sich Schiss/weiß es wirklich nicht besser, macht statt dessen den Ein-Satz-Statement-Clown - nunja, amüsant eben auch mal/manchmal ein Hauch von 'Recht' ...dafür darf er die rote Pappnase weiterhin quer am Hinterkopf aufbehalten – sagt's ihm ja nicht, wo die Nase sitzt, sonst hätten wir hier nichts mehr zu lachen ;-)
W*lfgangam 01.07.2014 | 21:33
Hallo polarschnee, NEIN, bei einer Alters(voll)Rente - hat nicht mit dem Abschlag zu tun, sondern mit Teilrenten - ist der parallele Mini-Job ohne Wirkung. Eine Erhöhung mit 65 + 4 erfolgt nicht. Die Mini-Job-Beiträge des Arbeitgebers haben auf Ihre Altersrente keine Auswirkungen. Wie oben schon gesagt/gefühlt, Ihr Versicherungsleben ist abgeschlossen, Ihre Altersrente wird sich nicht mehr ändern - sorry, aber ich kann's nicht schöner reden, als es ist. Gruß w.
polarschneeam 01.07.2014 | 21:46
Der Spruch war über flüssig wenn Sie sonst nichts beizutragen haben
GroKoam 02.07.2014 | 08:22
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Der Spruch war über flüssig wenn Sie sonst nichts beizutragen haben
...Groko weiß doch gar nicht, welche (gesetzlich möglichen) 'Trickserein' erlaubt sind - dafür ist er so fern vom SGB, wie sein Spruch hierzu nur den Bodensatz von Inhalt hätte. Gruß w. ...ich warte schon lange auf eine inhaltlich/qualifizierte verwertbare Aussage von ihm - irgendwie hat er da wohl selbst vor sich Schiss/weiß es wirklich nicht besser, macht statt dessen den Ein-Satz-Statement-Clown - nunja, amüsant eben auch mal/manchmal ein Hauch von 'Recht' ...dafür darf er die rote Pappnase weiterhin quer am Hinterkopf aufbehalten – sagt's ihm ja nicht, wo die Nase sitzt, sonst hätten wir hier nichts mehr zu lachen ;-)
Siehe da der trockene Paragraphenreiter kann auch lustig. Weiter so da wird noch.
Polarschneeam 02.07.2014 | 10:58
Hallo Fritz, das Versorgungsamt ist Aachen, und die SB war befristet und ist nach einem Verfahren beim Sozialgericht nun unbefristet
Fritzam 02.07.2014 | 09:38
Hallo @polarschnee, ich hätte da eine Frage: Welches Versorgungsamt ist für sie zuständig und waren sie Unbefristet 50% Schwerbehindert.
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