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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze

von Georg29.08.2018 | 16:16
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14 Antworten

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Guten Tag, hierzu habe ich eine Frage. Angenommen ich bekomme ab November Rente wegen besonders langjähriger Versicherung. Kann ich die 6.300 € noch von November bis Dezember verdienen (pro Kalenderjahr) oder jeweils nur 525,00 € (6.300 € geteilt durch 12) Vielen Dank für eine kurze Info

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg,

die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro gilt im Jahr des Rentenbeginns in voller Höhe. Der ab Rentenbeginn erzielte Hinzuverdienst wird diesen 6.300 Euro gegenübergestellt.

Beispiel:

Rentenbeginn 01.11.2018

Der Verdienst beträgt ab diesem Zeitpunkt 2.000 Euro monatlich.

Lösung:

Im Jahr 2018 steht die volle Rente zu, da die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro mit einem Verdienst von 4.000 Euro für zwei Monat nicht überschritten wird.

Ab dem Jahr 2019 besteht nur noch Anspruch auf eine Teilrente.

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13 Antworten

senf-dazuam 29.08.2018 | 17:08
Wenn Sie so wollen, ist das eine Gesetzeslücke. Die 6300 Euro werden aufs Kalenderjahr betrachtet. Wenn Sie nur im Nov/Dez Hinzuverdienst haben, sollten Sie auch hier darauf achten, dass die 6300 nicht überschritten werden. Insofern ein echter Gewinn für die Rentner_innen im Vergleich zu den 2 * 450 Euro vorher (wobei ja auch im ersten Monat keine Überschreitung Grenze von 450 Euro erfolgen durfte) ...
KSCam 29.08.2018 | 18:59
Wenn Sie in den beiden Monaten mehr als 6300 verdienen gibt eben in den 2 Monaten nur eine Teilrente. Beispiel: sie arbeiten voll bis Jahresende weiter und verdienen in den beiden Monaten brutto 12300 € - dann überschreiten Sie die Grenze um 6000 €, geteilt durch 12 mal 40% ergibt eine um 200 € gekürzte Teilrente für die beiden Monate. Wäre die volle Rente bei 1200 € bekämmen Sie neben Ihren 12300 € Lohn noch 2 mal ne Teilrente von 1000 €. Schöne neue Flexiwelt - und für 2019 gelten neue 6300 €
W*lfgangam 29.08.2018 | 19:40
Ergänzend: Nehmen Sie ggf. den Januar 2019 als Beschäftigungsmonat auch noch mit - und das Bruttoeinkommen überschreitet die 6300 nicht - haben Sie im Januar 2019 auch noch/schon die volle Rente neben der Beschäftigung. Einen Minijob mit 450 EUR für das Restjahr 2019 (Feb - Dez) sollten Sie dann aber nicht in Erwägung ziehen, sonst wird die Rente in allen 12 Monaten 2019 (geringfügig) gekürzt ...letztendlich haben Sie den Minijob dann für Null-Mehreinkommen verrichtet ;-) Zudem sollten Sie sich bei Ihrer Personalstelle informieren, welche (tarif)vertraglichen Grundlagen bei Bezug einer Altersrente neben Beschäftigung einschränkend wirken könnten ...im ÖD ist das kein Problem, Arbeit + vorgezogene Rente geht – aber im Hinblick auf die Zusatzversorgung (VBL, genauso KZVK) wird erst bei einer Vollrente die Betriebsrente gezahlt. Und es gibt noch uralte Arbeitsverträge, wo bei einem vorgezogenem Altersruhegeld (so wurden die Altersrenten vor 1992 genannt), ein automatisches Ende der Beschäftigung erfolgte - über die _heute_ rechtliche Bindungswirkung mag man sich dann sogar vor dem Arbeitsgericht wiedersehen, wenn der Arbeitgeber strickt meint, auf 'alte' Vertragsgrundlagen bestehen zu müssen ...obwohl er das Gehalt komischerweise auch nicht mehr in DM auszahlt :-) UND, auch für AT-Beschäftigte sind mir eindeutige Arbeitsverträge bekannt, wo jeder/vorgezogene Altersrentenbezug wirksam die Beschäftigung beendet. Gruß w. PS: Denken Sie aber daran, dass das Finanzamt auch noch die Hand für die zusätzlichen steuerpflichtigen Renteneinkünfte aufhält – andererseits sichern Sie sich durch den parallelen Rentenbeginn noch den etwas höheren Steuerfreibetragssatz des Rentenbeginnjahres, als wenn die Rente erst zum 01.01. des Folgejahre tatsächlich beginnen würde ...sind aber Peanuts.
DRVam 30.08.2018 | 06:52
Wenn Sie so wollen, ist das eine Gesetzeslücke.
Nein, ist es nicht. Das wurde bewusst so geplant. MfG
Das glauben Sie doch selber nicht wirklich oder?
KSCam 30.08.2018 | 09:54
Dass das bewusst so geplant war, bezweifle ich. Ich denke dass der 0815 Bundestagshinterbänkler überrascht wäre was da für Geschenke in Flexi liegen. Mein schönstens Beispiel der letzten Zeit: Kunde kam im August mit dem Plan bis zum Regelalter (Juni 2019) mit seinem Verdienst von ca 6000 € brutto zu arbeiten. Er wollte sich "nur noch mal erkundigen". Seine Bruttorente beträgt etwa 1900 €. Nach der Flexiberatung hat er ab August 2018 eine Teilrente von etwa 1000 € netto zu erwarten, die er neben dem vollen Lohn nun 10 Monate bekommt. Ob das dem Abgeordneten klar ist dass er (oder der Berater) diesem Bürger mal so eben 10.000 € geschenkt hat........???? Wäre ich an diesem Tag im Stress gewesen oder der Kunde extrem unfreundlich aufgetreten, wäre er vielleicht auch mit folgendem Satz aus der Beratung verabschiedet worden: "bei Ihnen ist alles OK, es reicht wenn Sie die Junirente etwa 2-3 Monate vorher beantragen, auf Wiedersehen".
Georgam 30.08.2018 | 12:23
Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten Liebe Grüße Georg
W*lfgangam 30.08.2018 | 21:52
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, da stimme ich Ihnen voll zu ...die Berechnungs-, Fallbeispiele sind erschreckend für diesen 'Mitnahmeeffekt' der hohen Teilrente neben vollem Beschäftigungseinkommen. Gewollt? ...der Fingerheber im Bundestag hat doch gar nicht/ansatzweise die Ahnung, was der da rentenmathematisch abgesegnet - die Mütterrente vom Horst mag er ja noch so halbwegs schlicht verstehen ...die Ontop-(Flexi)Rente nimmt der Beschäftige neben seinem Einkommen dann dankenswerterweise mit - sofern einem/dem Versicherten, das auffällt *hüstel Gruß w.
Rentenuschiam 31.08.2018 | 05:48
Nein, ist es nicht. Das wurde bewusst so geplant. MfG
Das glauben Sie doch selber nicht wirklich oder?
Doch, denn sonst würde ich es nicht schreiben. Eine Gesetzeslücke ist das Fehlen einer bestimmten Regelung innerhalb einer neuen Vorschrift. Das ist hier ganz einfach nicht der Fall. Diejenigen, die das Gesetz ausgearbeitet haben, wussten genau, was sie tun. Glauben SIE denn ernsthaft, dass die besondere Klarstellung, dass die 6300,- EUR im Jahr des Rentenbeginns erst ab diesem gelten, einfach so passiert ist und sich niemand der Konsequenzen bewusst war? Wie arrogant!
DRVam 31.08.2018 | 07:02
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Wenn Sie so wollen, ist das eine Gesetzeslücke.
Nein, ist es nicht. Das wurde bewusst so geplant. MfG
Das glauben Sie doch selber nicht wirklich oder?
Doch, denn sonst würde ich es nicht schreiben. Eine Gesetzeslücke ist das Fehlen einer bestimmten Regelung innerhalb einer neuen Vorschrift. Das ist hier ganz einfach nicht der Fall. Diejenigen, die das Gesetz ausgearbeitet haben, wussten genau, was sie tun. Glauben SIE denn ernsthaft, dass die besondere Klarstellung, dass die 6300,- EUR im Jahr des Rentenbeginns erst ab diesem gelten, einfach so passiert ist und sich niemand der Konsequenzen bewusst war? Wie arrogant!
Sie geben sich sehr selbstsicher und auch arrogant. Ich bin mir sicher, dass der Politik diese Abartigkeit der Flexirente nicht bewusst war. Aber es ist ja Ihr gutes Recht den Gesetzgeber zu unterstützen. Ich habe das speziell bezüglich des Rentenrechts längst aufgegeben. Die geplanten Änderungen ab 2019 sprechen da eine deutliche Sprache!
Sottoam 31.08.2018 | 08:08
Nur im Rotlicht möglich. Hab 3 Frauen in der Tagschicht.
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