Hallo Georg,
die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro gilt im Jahr des Rentenbeginns in voller Höhe. Der ab Rentenbeginn erzielte Hinzuverdienst wird diesen 6.300 Euro gegenübergestellt.
Beispiel:
Rentenbeginn 01.11.2018
Der Verdienst beträgt ab diesem Zeitpunkt 2.000 Euro monatlich.
Lösung:
Im Jahr 2018 steht die volle Rente zu, da die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro mit einem Verdienst von 4.000 Euro für zwei Monat nicht überschritten wird.
Ab dem Jahr 2019 besteht nur noch Anspruch auf eine Teilrente.