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Experten-Antwort

Höhe Witwenrente?

von Helga11.11.2015 | 22:46
1263 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ehemann 1500 Euro Bruttorente, u 400 Euro Betriebsrente. Wird die grosse Witwenrente von diesen Beträgen 60% berechnet? Oder gibt es eine andere Berechnung? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, wenn das neue Hinterbliebenenrentenrecht gilt (Eheschließung ab dem 01.01.2002 oder beide Ehepartner ab dem 02.01.1962 geboren).

Gilt das alte Hinterbliebenenrentenrecht (Eheschließung vor dem 01.01.2002 und mind. 1 Ehepartber vor dem 02.01.1962 geboren), beträgt die Witwenrente 60 % der Rente des Verstorbenen.

Ggf. wird Ihr eigenes Einkommen, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt, angerechnet.

Vielen Dank an Regentropfen für den Hinweis auf die Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=22

Ob und in welcher Höhe Ansprüche aus einer Betriebrente entstehen, können wir Ihnen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Stelle, die die Betriebsrente zahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Regentropfenam 12.11.2015 | 07:51
Die Berechnung der Witwenrente wird gut in der Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten ( unter Broschüren / Rente ) erläutert.
W*lfgangam 12.11.2015 | 20:36
...manche können eben nicht 'Linken', um die zutreffenden Informationen sofort verfügbar zu machen ;-) Und bei den vielfältigen Möglichkeiten wäre das ob der verfügbaren Kurzinfo/Frage das Gescheiteste gewesen. Gruß w.
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