Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Höheres Reha-Budget ab sofort ?

von Nachfrager29.01.2014 | 18:03
869 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Heute wurde das Renten-Packet der großen Koalition verabschiedet. Teil davon ist auch ein sogenanntes "höheres Reha-Budget". Doch was bedeutet das nun konkret ? Bezieht sich das auf medizinische und/oder auch berufliche Reha und wenn ja, was konkret darf ich erwarten ? Mich interessiert vor allem das Thema "berufliche Reha", darf ich hier einfach mehr Budget bei gleicher Rechtslage erwarten ? Vielen Dank an alle die mehr wissen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nachfrager,

ich möchte auf die Antwort von Nick L. Beck verweisen. Es geht nicht um mehr Geld für den Einzelnen, sondern um Anpassung des insgesamt verfügbaren Geldes, da die Anzahl der Menschen im rehabilitationsintensiven Alter (45-67 Jahre) in den nächsten Jahren schwanken wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Egalesam 29.01.2014 | 18:18
Äh für was brauchen Sie denn ein höheres Budget? Wollen Sie das Abi nachmachen und studieren?Oder geht es nur ums Übergangsgeld?
Nachfrageram 29.01.2014 | 18:42
Nein, Abitur machen und Studieren möchte ich nicht - das hab ich schon. Mich interessiert konkret die Frage, ob es für EM-Rentner einfacher wird, an qualifizierte Integrationsmaßnahmen - also z.Bsp. Schulungen oder Weiterbildungen zu kommen. Meist werden berufliche Reha-Anträge von vollen EM-Rentner pauschal mit dem Argument abgelehnt, dass die Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu gering sind, um teuere Maßnahmen zu rechtfertigen. Bessert sich hier die Rechtslage oder werden hierfür zusätzliche Töpfe bereitsgestellt ?
Nick L. Beckam 30.01.2014 | 07:00
Nein, es ist wohl nicht mit Änderungen in den Gesetzesgrundlagen zu rechnen, die "Zugangsvoraussetzungen" für diese Maßnahmen (persönlich und versicherungsrechtlich) werden die gleichen bleiben. Es ist damit "nur" gemeint, dass die Träger zukünftig mehr Geld dafür ausgeben dürfen - einfach, weil es benötigt wird. Der Bedarf wird immer höher, so dass man mit dem Budget immer knapper auskómmt. Es ist also eher eine Haushaltsangelegenheit der Träger, wie ich das verstehe. Persönliche Vergünstigungen oder Boni, wenn man so will, sind damit nicht gemeint.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026