Hallo Tati,
wir empfehlen Ihnen, den formellen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Im Rahmen des Rentenantragsverfahrens wird geprüft, ob Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn der Antragsteller nur noch bis zu 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig ist. Ob der Antrag Aussicht auf Erfolg haben wird, kann von hier aus nicht beurteilt werden, da die Mediziner das Leistungsvermögen bewerten müssen.