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Hüft/Kniearthrose und Rente

von Tati05.11.2009 | 14:34
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo liebes Forum, ich war im Juni aus obengenanten Gründen zur Reha. Dort wurde ich für den Fahrdienst Arbeitsunfähig entlassen. Für den Rest könnte ich noch mindestens 6 std. arbeiten. nun ist mein laufen mitlerweile dermasen eingeschrängt ds ich teilweise stunden nicht mehr laufen kann. Im Rehaentlassbericht sind auch diverse einschränkungen für das nicht mehr ausführen diverse Tätigkeiten von insgesamt 8 Sachen. Ich bin ausserdem seit der Reha komplett krankgeschrieben.(da ich teilweise über mehrere st. nicht laufen kann) Kann ich eine Erwerbsminderungsrente trotzdem beantragen mit aussicht auf Erfolg? Danke für Eure Tipps Gruß Tati

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tati,

wir empfehlen Ihnen, den formellen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Im Rahmen des Rentenantragsverfahrens wird geprüft, ob Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn der Antragsteller nur noch bis zu 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig ist. Ob der Antrag Aussicht auf Erfolg haben wird, kann von hier aus nicht beurteilt werden, da die Mediziner das Leistungsvermögen bewerten müssen.

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