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Experten-Antwort

Im EU Ausland pflichtversichert und trotzdem freiwillige Beiträge in Deutschland?

von Bonnie03.08.2022 | 21:57
751 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich wüßte gerne ob man gleichzeitig in Deutschland und im EU Ausland Rentenbeiträge zahlen kann, bzw. wie diese Beträge in Deutschland angerechnet werden. Ich bin im EU Ausland pflichtversichert angestellt (nicht vorübergehend), mein Hauptwohnsitz ist noch in Deutschland, an meinem Arbeitsort habe ich eine Zweitwohnung. Da ich dachte das die Rentenbeiträge die ich im EU Ausland zahle nicht mehr für die Rente zählen (ich meinte ich muss in meinem Arbeitsland 15 Jahre Beiträge leisten um Ansprüche zu haben)habe ich weiter freiwillige Beiträge in die DRV eingezahlt. Nun hat man mir erklärt das ich das nicht brauche, ich weiß aber nun nicht was von diesen doppelt bezahlten Monaten angerechnet wird und was nicht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.08.2022 | 12:29

Hallo,

grundsätzlich sind Sie in dem Staat versichert, in dem Sie auch beschäftigt sind. Sind Sie in Österreich beschäftigt, so zahlen Sie Beiträge zur österreichischen Pensionsversicherung.

Die in einem EU-Mitgliedstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden grundsätzlich nicht auf einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragen. Wenn Sie z.B. Versicherungszeiten sowohl in Deutschland als auch in Österreich zurückgelegt haben, wird daher die deutsche Rente von Rentenversicherungsträger in Deutschland, die österreichische Rente vom Pensionsversicherungsträger in Österreich festgestellt. Die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rentenanspruch (z.B. Erreichen der Altersgrenze, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Wartezeit) müssen dabei nach dem jeweiligen nationalen Recht erfüllt sein. Allerdings werden bei der Anspruchsprüfung für geforderte Mindestversicherungszeiten die Versicherungszeiten in Deutschland und entsprechende Versicherungszeiten in Österreich sowie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten zusammengezählt, soweit sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen.

Weitere Informationen enthält die Broschüre "Leben und Arbeiten in Europa", die sie auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de finden.

Die bereits gezahlten freiwilligen Beiträge in Deutschland können ggf. Ihre deutsche Rente erhöhen. Je nach individuellem Sachverhalt. Sofern Sie in Österreich aufgrund Ihrer Beschäftigung versichert sind, müssen sie aber in der Regel keine freiwilligen Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen.

Bitte lassen Sie sich aber von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten, da Sie nur dann eine auf ihren konkreten Sachverhalt bezogene Auskunft erhalten.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Halloam 03.08.2022 | 22:05
ich weiss nicht, wenn Du den ersten Wohnsitz an Deinem jetzigen Arbeitsort nimmst, ob Du freiwillig Beiträge in die Rentenkasse D zahlen kannst. In welchem Land arbeitest Du? Aber ich weiss, Du wirst wenn Du freiwillig Beiträge in D bezahlst, auf jeden Fall von dort eine Rente bekommen. Da verfällt nichts. Im Gegenteil. Du wirst eine zweite Rente von Deinem Arbeitsort, wenn dies Dein Erstwohnsitz mit Rentenbeiträgen! wird bekommen. Ich würde es Dir auf jeden Fall empfehlen dies zu tun. Beide Renten werden separat berechnet
KSCam 03.08.2022 | 22:27
Ist kein Problem. Nicht nötig, weil durch die Zeiten im Ausland pro Jahr 12 "zählende" Monate entstehen. Die Versicherungszeiten ändern sich somit nicht. Sie erwerben eben in 2 Ländern Ansprüche, jeder in D gezahlte Tausender gibt später halt etwa 4-4,5 € mehr Altersrente. Wie gesagt nicht notwendig, schadet aber auch nicht, wenn Sie es sich leisten können.
Bonnieam 04.08.2022 | 12:37
super, danke, das beruhigt mich, ich wollte die freiwillige Einzahlung zwar wieder kündigen (kann es mir auf Dauer grad nicht mehr leisten) konnte aber nicht in Erfahrung bringen was mit den bereits bezahlten Beiträgen passiert. Es kommen ja nicht einmal Antworten auf meine Kündigung :-( Anscheinend ist man komplett überlastet….
Bonnieam 04.08.2022 | 12:44
Hallo schrieb

ich weiss nicht, wenn Du den ersten Wohnsitz an Deinem jetzigen Arbeitsort nimmst, ob Du freiwillig Beiträge in die Rentenkasse D zahlen kannst. In welchem Land arbeitest Du?

Aber ich weiss, Du wirst wenn Du freiwillig Beiträge in D bezahlst, auf jeden Fall von dort eine Rente bekommen. Da verfällt nichts. Im Gegenteil.

Du wirst eine zweite Rente von Deinem Arbeitsort, wenn dies Dein Erstwohnsitz mit Rentenbeiträgen! wird bekommen. Ich würde es Dir auf jeden Fall empfehlen dies zu tun.

Beide Renten werden separat berechnet

Ich behalte vorerst auf jeden Fall den Wohnsitz hier, mein Mann kann noch nicht mit umziehen, außerdem bin ich noch in der Probezeit. Aber ich habe schon die Auskunft das ich auf jeden Fall einen Rentenanspruch habe weil im EU Ausland die deutschen Zeiten angerechnet werden, ich muss also nicht 15 Jahre (Österreich) einzahlen bis zu einem Rentenanspruch. Das einzige was wohl noch beachtet werden muss ist die Tatsache das unter 12 Monaten Beschäftigung und Einzahlung dann wohl doch kein Anspruch in Österreich besteht, sondern diese Zeiten dann in DE mit angerechnet werden, ich hoffe das ich wenigstens das richtig verstanden habe, das Thema ist wirklich nicht so einfach :-(
Berndam 05.08.2022 | 14:37
Zuständig für Versicherte mit Zeiten in Deutschland und Österreich ist hier die DRV Bayern Süd. In Österreich werden die deutschen Jahre ebenfalls angerechnet, aber dann nicht, wenn dort gleichzeitig Beiträge zur Pensionsversicherung entrichtet worden sind. Also egal, ob Sie in Deutschland oder in Österreich einzahlen, werden die entsprechenden Monate berücksichtigt, erhöhen aber im jeweils anderen Land die Rente nicht direkt. Zahlen Sie aber in beiden Ländern gleichzeitig nebeneinander ein, bekommen Sie nicht die Jahre doppelt anerkannt.
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