Hallo,
grundsätzlich sind Sie in dem Staat versichert, in dem Sie auch beschäftigt sind. Sind Sie in Österreich beschäftigt, so zahlen Sie Beiträge zur österreichischen Pensionsversicherung.
Die in einem EU-Mitgliedstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden grundsätzlich nicht auf einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragen. Wenn Sie z.B. Versicherungszeiten sowohl in Deutschland als auch in Österreich zurückgelegt haben, wird daher die deutsche Rente von Rentenversicherungsträger in Deutschland, die österreichische Rente vom Pensionsversicherungsträger in Österreich festgestellt. Die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rentenanspruch (z.B. Erreichen der Altersgrenze, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Wartezeit) müssen dabei nach dem jeweiligen nationalen Recht erfüllt sein. Allerdings werden bei der Anspruchsprüfung für geforderte Mindestversicherungszeiten die Versicherungszeiten in Deutschland und entsprechende Versicherungszeiten in Österreich sowie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten zusammengezählt, soweit sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen.
Weitere Informationen enthält die Broschüre "Leben und Arbeiten in Europa", die sie auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de finden.
Die bereits gezahlten freiwilligen Beiträge in Deutschland können ggf. Ihre deutsche Rente erhöhen. Je nach individuellem Sachverhalt. Sofern Sie in Österreich aufgrund Ihrer Beschäftigung versichert sind, müssen sie aber in der Regel keine freiwilligen Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen.
Bitte lassen Sie sich aber von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten, da Sie nur dann eine auf ihren konkreten Sachverhalt bezogene Auskunft erhalten.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung