Hallo veggieboy79,
die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung ist grundsätzlich eine Ermessensentscheidung des Rentenversicherungsträgers, die sich am individuellen Rehabilitationsbedarf und der Bedürfnisse der betroffenen Rehabilitanden orientiert. Hierbei sind insbesondere die medizinischen Faktoren, wie die Art der gesundheitlichen Einschränkungen (Hauptindikation und Begleiterscheinungen) von maßgebender Bedeutung. Diese ergeben sich regelmäßig aus dem aktuellen Befundbericht zum Reha-Antrag. Ob und welche Reha-Einrichtung für Sie in Zukunft gewählt werden kann oder wird, ist damit heute nicht absehbar.