Hallo RoSi,
Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine Frage zu einem sehr konkreten, komplexen Sachverhalt.
Nachdem hier offensichtlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits bewilligt wurden, wäre es am besten, sich bezüglich dieser Frage direkt an den zuständigen Sachbearbeiter zu wenden. Dieser steht auf Ihrem Bewilligungsbescheid für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Nachdem die Entscheidung über die Höhe Ihres Übergangsgeldes gefallen ist, kann Ihnen der Sachbearbeiter sicherlich auch die Berechnung des Übergangsgeldes in Ihrem konkreten Fall erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung