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Experten-Antwort

Ist Arbeitsuchend Meldung Wartezeit ?

von Fröhlich17.12.2015 | 12:12
1434 Ansichten
3 Antworten

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Hallo ! Wenn man beim Arbeitsamt sich Arbeitsuchend, also ohne Leistungsbezug, gemeldet hat, wird das bei einem auf die Wartezeiten angerechnet ? Z.B Schwerbehindertenrente, langjährig Versichertenrente und was es sonst noch so an Wartezeiten gibt ? Danke für Auskunft ! Fröhlich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie im Anschluss an eine versicherte Beschäftigung ununterbrochen arbeitslos gemeldet waren, sind der Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Sie wegen Einkommen oder Vermögen keinen Anspruch auf Leistungen haben, Anrechnungszeiten.

Anrechnungszeiten werden auf die 35jährige Wartezeit angerechnet. Diese 35jährige Wartezeit ist Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Auf die 5jährige und 45jährige Wartezeit werden derartige Anrechnungszeiten nicht angerechnet.

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2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 17.12.2015 | 13:09
Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ist eine Anrechnungszeit und wird bei bestimmten Wartezeiten berücksichtigt. Und zwar bei der Altersrente für langjährig Versicherte, sowie für schwerbehinderte Menschen.
Neozoenam 17.12.2015 | 13:19
- sofern nach Vollendung des 25. Lebensjahres dadurch einer versicherungspflichtige Beschäftigung/Tätigkeit unterbrochen UND - die Leistung nur wegen des anzurechnenden Einkommens nicht bezogen wurde
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