Hallo Frau Wallé,
grundsätzlich wird Einkommen, das über dem derzeitigen Freibetrag von 771,14 Euro (West) bzw. 714,12 Euro (Ost) liegt, zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Diese Freibeträge erhöhen sich ggf. noch um einen Kinderfreibetrag, falls Ihr Sohn noch nicht 18 Jahre alt ist (163,58 Euro West bzw. 151,48 Euro Ost). Ändert sich Ihr Einkommen (Minderung oder gar Wegfall), müssten Sie dies dem Rententräger schnellstmöglich mitteilen, damit die Witwenrente entsprechend angepasst werden kann.