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Experten-Antwort

Ist die Kürzung der Witwenrente bei Jobverlust wieder aufgehoben?

von Astrid Wallé15.12.2015 | 12:38
2878 Ansichten
11 Antworten

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Hallo, ich hab da mal ein paar wenige Fragen,vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bekomme die große Witwenrente und habe einen Sohn.möchte nun wieder voll arbeiten gehn. Was und wieviel wird mir abgezogen von meiner Rente und bekomme ich das wieder falls es mit dem neuen Job nicht klappt und ich wieder ohne diesen verdienst bin oder bleibt es dann bei der Verkürzung?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Wallé,

grundsätzlich wird Einkommen, das über dem derzeitigen Freibetrag von 771,14 Euro (West) bzw. 714,12 Euro (Ost) liegt, zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Diese Freibeträge erhöhen sich ggf. noch um einen Kinderfreibetrag, falls Ihr Sohn noch nicht 18 Jahre alt ist (163,58 Euro West bzw. 151,48 Euro Ost). Ändert sich Ihr Einkommen (Minderung oder gar Wegfall), müssten Sie dies dem Rententräger schnellstmöglich mitteilen, damit die Witwenrente entsprechend angepasst werden kann.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Stimmt, Claus, danke. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres endet der Anspruch auf die große Witwenrente und es ist zu prüfen, ob eine kleine Witwenrente zu zahlen ist. Der Kinderfreibetrag bleibt für die Dauer des Anspruchs auf die Waisenrente. Sorry.

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9 Antworten

Astrid Walléam 15.12.2015 | 14:06
Danke für die schnelle Antwort. Mein Sohn ist 17 und geht noch zur Schule. Mein Verdienst würden ca 2100 Euro sein..dann der Freibetrag abziehen und davon 40%? Hab ich richtig verstanden das man falls der verdienst wegfällt das abgezogene wieder mehr bekommt?
Die Farbe Schwarzam 15.12.2015 | 14:05
Solange Sie tatsächlich arbeiten, wird Ihre Rente wie oben beschrieben gekürzt. Sollten Sie den Job aufgeben, teilen Sie das dem RV-Träger mit und es findet keine Anrechnung mehr statt.
Clausam 15.12.2015 | 14:11
Der erhöhte Freibetrag endet nicht mit dem 18. Lebensjahr Ihres Sohnes, sondern gilt so lange er Anspruch auf Halbwaisenrente hat.
Die Farbe Schwarzam 15.12.2015 | 14:32
Ah, ein konkretes Beispiel :-) 2100 EUR brutto geh ich von aus. Von diesen werden zunächst -pauschal- (wegen netto) 40% abgezogen. Wir wären bei einem pauschalen Netto von 1260 EUR. Dieser Betrag wird mit dem (hier erhöhten) Freibetrag verglichen: 1260 - 934,72 EUR Das Einkommen übersteigt den Freibetrag um 325,28 EUR. Von diesem übersteigenden Betrag wiederum werden 40% genommen: 325,28 x 40 % = 130,11 EUR. D.h. Ihre Rente würde tatsächlich um 130,11 EUR gekürzt werden. Ich würde immer dazu raten, tatsächlich arbeiten zu gehen. Sie haben unterm Strich mehr Euros auf dem Konto. Denn: Für jeden Euro, den Sie netto über dem Freibetrag verdienen, wird die Rente um 40 Cent gekürzt. Barer "Gewinn" von 60 Cent für Sie - pro Euro. Nebenbei noch: Sollte Ihr Sohn 18 werden und anschließend keinen Anspruch auf Waisenrente haben (z.B. weil keine Ausbildung o.ä. gemacht wird), verringert sich Ihr Freibetrag auf 771,14 EUR. Die Kürzung der Rente wäre dann 195,44 EUR.
-am 15.12.2015 | 14:30
Das ist soweit richtig. Vom Nettoeinkommen (das der RV-Träger pauschal aus dem Bruttoeinkommen ermittelt) werden die Freibeträge abgezogen. 40 % vom verbleibenden Rest wird bei der Witwenrente abgezogen. Fällt das Einkommen weg, wird die Witwenrente wieder höher gezahlt.
Die Farbe Schwarzam 15.12.2015 | 14:35
Wir wissen nicht, wie alt die Fragende ist. Sollte sie schon 45 sein, gibt's weiterhin die große ;-)
Astrid Walléam 15.12.2015 | 15:04
Puh..eben wurde mir ganz warm....als ich las evtl.keine große Witwenrente mehr mit dem 18.Geburtstag meines Sohnes... Ich bin 45 Jahre alt und mir wurde vor sechs Jahren als ich beantragte gesagt das es dabei bleiben würde.
Die Farbe Schwarzam 16.12.2015 | 08:47
Dann steht Ihnen die große Witwenrente auch weiterhin zu. Gut, dass wir das geklärt haben ;-)
Astrid Walléam 16.12.2015 | 10:55
Vielen,vielen Dank für die Aufklärung.Hat mir sehr geholfen.Jetzt heißt es Daumen drücken das ich den Job bekomme :)
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