Hallo Unizink,
wie Ihre Frage arbeitsrechtlich zu bewerten ist, können wir nicht beurteilen. Wenn Sie tatsächlich während des Rentenverfahrens eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies auch dem Rentenversicherungsträger mitteilen.
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Hallo Unizink,
wie Ihre Frage arbeitsrechtlich zu bewerten ist, können wir nicht beurteilen. Wenn Sie tatsächlich während des Rentenverfahrens eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies auch dem Rentenversicherungsträger mitteilen.
So gut es überhaupt möglich war, Sie zu verstehen, so fiel auch die Antwort aus. Wenn Sie sich um einen Job bewerben, sollten Sie auch in der Lage sein, diesen ausüben zu können. Wenn Sie dies nicht können, müssen Sie tatsächlich wieder zum Jobcenter gehen. Was denn sonst? Wie Sie sich bei einer Bewerbung verhalten SOLLTEN, wurde hier auch mehrfach erläutert.Ansonsten verweise ich auf den Beitrag von =//=, sowie dem des Experten.Die beiden haben nicht verstanden, worum es mir ging. Danke.
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