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Experten-Antwort

Jobannahme trotz Antrag auf EMR?

von Unizink17.07.2017 | 11:23
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11 Antworten

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Bei der DRV läuft mein Antrag auf EMR. Da mich Existenzängste plagen, möchte ich mir einen Job suchen und ausprobieren, ob ich ihn schaffen kann. Wenn ich den Job nicht schaffen sollte, hat dann der Arbeitgeber das Recht, Schadensersatz von mir zu fordern, weil ja bekannt war, dass ich eigentlich arbeitsunfähig bin und deshalb ja EMR beantragt habe?? Wie muss ich mich verhalten? Danke für eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unizink,

wie Ihre Frage arbeitsrechtlich zu bewerten ist, können wir nicht beurteilen. Wenn Sie tatsächlich während des Rentenverfahrens eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies auch dem Rentenversicherungsträger mitteilen.

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10 Antworten

Schorscham 17.07.2017 | 11:46
Mal abgesehen davon, das es taktisch nicht besonders klug wäre, während eines laufenden EM-Rentenantragsverfahrens einen Job anzunehmen, wären Sie gegenüber Ihres Arbeitgebers nur dann schadenersatzpflichtig, wenn Sie ihn arglistig getäuscht haben. So lange Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen und im Vorstellungsgespräch nicht lügen, haben Sie nichts zu befürchten. MfG
Unizinkam 17.07.2017 | 12:07
Wenn man einen guten Job haben will, dann wird man doch nicht angeben, dass man einen Antrag auf EMR gestellt hat. Kein Arbeitgeber wird einen damit einstellen. Also wäre das dann arglistige Täuschung ?
=//=am 17.07.2017 | 13:12
"Wenn man einen guten Job haben will...", sollte man zunächst gar keinen Rentenantrag stellen. Was verstehen Sie unter einem guten Job? Sie schrieben, dass Sie erst einen Job "ausprobieren" wollen. Ich denke, dass Sie nicht so recht wissen, was Sie wollen. Wenn Sie sich jetzt irgendwo bewerben, sollten Sie schon ehrlich Ihrem potentiellen Arbeitgeber gegenüber sein. Das mit der Schadensersatzklage sehe ich nicht so, aber der Arbeitgeber würde nicht begeistert davon sein, wenn Sie doch Rente erhalten sollten, und er könnte Ihnen zumindest kündigen .
Herz1952am 17.07.2017 | 16:20
Hallo Unizink, wenn Sie eine "Lücke" im Lebenslauf haben, müssen Sie diese auch belegen, bzw. dürfen Sie nicht verschweigen. Wenn Sie diese Verschweigen, wäre das zumindest eine Falsche Angabe, bzw. könnte als Täuschung mit allen Konsequenzen sein. Zumindest könnte Ihre Vorgehen als Vorspiegelung falscher Tatsachen gewertet werden, weil Sie sich ja offensichtlich nicht im Stande sind einen Arbeitsvertrag ordnungsgemäß zu Erfüllen. Da Sie dieses ja bewußt machen, könnte es schon "arglistige Täuschung" sein und Schadenersatz nach sich ziehen, da der Arbeitgeber noch einmal Kosten hat für die Stellenanzeige. Also, entweder oder. Natürlich könnten Sie sich auch noch bei Rentenbezug bewerben. Ehrlich währt am längsten. Ansonsten verweise ich auf den Beitrag von =//=, sowie dem des Experten.
Unizinkam 17.07.2017 | 17:48
Das ist ja klar!!!! Was nicht klar ist, ist, ob ich so eine Beschäftigung schaffe. Wahrscheinlich ja nicht. Und wenn nicht, ob es dann Probleme gibt, bzw. wie das dann abläuft? Bin ich dann wieder beim Jobcenter? Geht das Prozedere wieder von vorne los?
=//=am 17.07.2017 | 18:15
Ansonsten verweise ich auf den Beitrag von =//=, sowie dem des Experten.
Die beiden haben nicht verstanden, worum es mir ging. Danke.
So gut es überhaupt möglich war, Sie zu verstehen, so fiel auch die Antwort aus. Wenn Sie sich um einen Job bewerben, sollten Sie auch in der Lage sein, diesen ausüben zu können. Wenn Sie dies nicht können, müssen Sie tatsächlich wieder zum Jobcenter gehen. Was denn sonst? Wie Sie sich bei einer Bewerbung verhalten SOLLTEN, wurde hier auch mehrfach erläutert.
KSCam 17.07.2017 | 19:32
Ob Sie einen Job schaffen und ob Sie - wenn nicht - Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen, brauchen Sie nicht im Rentenforum klären wollen. Wie bereits gesagt: wenn Sie Ihrem Antrag eine Chance einräumen, weil Sie erwerbsgemindert sind, macht es wenig Sinn einen (Vollzeit) Job zu suchen. Und wenn die gute Chance besteht arbeiten zu können, macht der Rentenantrag wenig bis keinen Sinn. Aber das ist eher eine Frage bei dem Sie medizinisches Fachpersonal zu Rate ziehen sollen. Die Antworten die das Forum hat sind insofern klar und übereinstimmend.
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