Guten Tag!
Als Mitglied der Ärztekammer habe ich mich von der BfA-Pflicht damals befreien lassen. Nun kann ich dort die Kindererziehungszeiten anerkennen lassen. Wenn ich für jedes meiner 3 Kinder nun eine Gutschrift von 12 Monaten (mehr Beiträge in der BfA habe ich nicht) bekomme, wie erreiche ich dann die 5 Jahre Wartezeit? Soweit mir bekannt ist, verhindert die Befreiung in der Vergangenheit heute eine freiwillige Versicherung!
Ich danke für alle Antworten!