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Kammerzugehörigkeit und Kindererziehung

von Frau Doktor09.03.2009 | 13:23
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Als Mitglied der Ärztekammer habe ich mich von der BfA-Pflicht damals befreien lassen. Nun kann ich dort die Kindererziehungszeiten anerkennen lassen. Wenn ich für jedes meiner 3 Kinder nun eine Gutschrift von 12 Monaten (mehr Beiträge in der BfA habe ich nicht) bekomme, wie erreiche ich dann die 5 Jahre Wartezeit? Soweit mir bekannt ist, verhindert die Befreiung in der Vergangenheit heute eine freiwillige Versicherung! Ich danke für alle Antworten!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist richtig, dass Sie jetzt mit 36 (3x12) Kalendermonaten die Wartezeit für eine Rente nicht erfüllen. Sie könnten für zwei Jahre einen Mini-Job ausüben und auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Die Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung haben Sie nach aktuellem Gesetzesstand auch nicht. Laut unseren Informationen soll hier eine Lösung vom Gesetzgeber gesucht werden. Wir müssen eben noch etwas warten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Auch bei den Beamten ist es möglich bei einem Mini-Job auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Man muss nur das Entsprechende suchen und finden. Das Eine will man und das Andere muss man!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Aufgund eines BSG Urteil hat der DRV Bund eine verbindliche Entscheidung des Vorstandes in RV-Aktuell 10/2008 veröffentlicht, dass KEZ nun trotzdem bei Personen die gem. § 56 Abs 4 Nr. 2 SGB VI befreit sind anzurechnen sind.

6 Antworten

Herr Doktoram 09.03.2009 | 13:32
hallo, nehmen Sie für 2 Jahre eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf oder gehen Sie für 2 Jahre einer geringfügigen Beschäftigung nach und verzichten auf die Versicherungsfreiheit.
Frau Doktoram 09.03.2009 | 14:31
Schönen Dank für die freundlichen Hinweise. Allerdings weiß ich nicht, wie ich neben meinem Beruf noch einen Minijob ausüben soll. Kann es sein, dass bei Ärzten im Staatsdienst (Beamte) das mit dem Minijob nicht funktioniert?
Seppam 09.03.2009 | 14:37
Hallo Experte, ob "Frau Doktor" die Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen RV überhaupt erhält, erscheint mir zumindest fraglich. Durch die Befreiung aufgrund einer Kammerzugehörigkeit fällt sie unter Umständen unter den von der Anrechnung ausgeschlossenen Personenkreis des § 56 Abs. 4 SGB VI. Dies wäre ggf. vorab zu klären. Erst dann sollte über eine Aufnahme einer Beschäftigung nachgedacht werden.
B´sonam 09.03.2009 | 14:45
Hallo Sepp, die Anrechnung ist nur ausgeschlossen, wenn es in der "anderen" Versorgung (hier Ärzteversorgung) eine gleichwertige Anrechnung der Kindererziehungszeiten gibt. Da dies in keiner anderen Versorgung der Fall ist, steht der Anerkennung in der gesetzlichen Rentenversicherung nichts mehr im Wege.
Herr Doktoram 09.03.2009 | 14:59
hallo, lassen Sie sich doch einfach bei einem Ihrer Kollegen mit eigener Praxis für 2 Jahre als Putze geringfügig anstellen und verzichten dann auf die Versicherungsfreiheit und zahlen Aufstockungsbeiträge. Billiger gehts nicht, um einen Rentenanspruch zu erwerben.
Frau Doktoram 09.03.2009 | 15:53
Vielen Dank - aber müssen Personen, die Reinigungsarbeiten zum Wohle anderer verrichten so geringschätzig als 'Putze' bezeichnet werden? Muss gesagt werden, auch wenn es nichts mit Rente zu tun hat!
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