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Experten-Antwort

Kann es sein daß ich 50 Jahre arbeiten muß?

von Paul H.28.11.2016 | 22:18
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14 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang Ende 1963 Ich habe mit einem Alter von 14 Jahren 1978 eine Ausbildung zum Facharbeiter begonnen und seit dem keinen einzigen Fehlmonat bei meiner Rentenbeitagszahlung gehabt.. Mein reguläres Renteneintrittsalter ist also mit 64Jahren und 10 Monaten das wären dann ziemlich genau 50 Jahre um eine Abschlagfreie Rente zu bekommen. Stimmt es, daß wenn ich vorzeitig mit 63 Jahren in Rente gehen möchte mir hohe Abzüge drohen (13.8%) das wären dann 0,6% pro Monat das ich früher in Rente gehe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul H.,

insbesondere dem ausführlichen Beitrag von „Bartl“ kann ich zustimmen. Einzige Ergänzung:

Soweit Sie zu Beginn der Altersrente schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX sind (Grad der Behinderung mind. 50 %), käme für Sie auch noch die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ mit folgenden Möglichkeiten des Rentenbeginns in Frage:

mit 61 Jahren und 10 Monaten mit 10,8 % Abschlag

mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschlag.

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13 Antworten

Bartlam 29.11.2016 | 06:30
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente mit 63 (in Ihrem Fall Altersrente für langjährig Versicherte) richtet sich der Abschlag nach der Regelaltersgrenze, bei Ihnen 66 Jahre und 10 Monate und somit für die Rente mit 63 ein Abschlag in Höhe von 13,8 %. Die Altersgrenze der Rente für besonders langjährig Versicherte (vom Gesetzgeber so schön gesagt abschlagsfreie Rente mit 63 bei 45 Beitragsjahren) wird für Jahrgänge ab 1953 jeweils um 2 Monate angehoben, so dass bei 45 Beitragsjahren das Renteneintrittsalter von 64 Jahren und 10 Monate liegt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist somit nicht möglich. Ihnen bleiben somit folgende Möglichkeiten: Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 und 13,8 % Abschlag Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 + 10 ohne Abschlag Regelaltersrente mit 66 + 10 ohne Abschlag
Konrad Schießlam 28.11.2016 | 23:09
Der Jahrgang 1963 kann mit 66 Jahren 10 Monaten Abschlagsfrei in Rente gehen. Dies ist aber auch mit 63 Jahren möglich, folglich 46 Monate früher dies sind monatlich 0,30% Abschlag mal 46 13,80 % Abzug, MfG.
Eugen K.am 29.11.2016 | 11:23
Das Problem ist weniger, daß man 50 Jahre oder länger arbeiten muß. Wichtiger scheint mir die Frage, ob der Verdienst bzw. das Einkommen in diesem hohen Alter dann noch reicht, um angemessen leben zu können. Denn wenn du mal über 50 bist, wirst du in der Regel nicht mehr so viel verdienen können und ein Job ist nicht mehr so leicht wie früher zu bekommen. Also denke genau schon heute genau darüber nach, wohin du dein Wahlkreuzchen machst und welche Partei auch in hohem Alter noch deine Interessen angemessen vertritt.
Memyselfam 29.11.2016 | 14:06
Oh da reicht es, die entsprechenden Diskussionen zu verfolgen. Auch im tv
Eugen K.am 29.11.2016 | 15:53
Das Problem ist weniger, daß man 50 Jahre oder länger arbeiten muß. Wichtiger scheint mir die Frage, ob der Verdienst bzw. das Einkommen in diesem hohen Alter dann noch reicht, um angemessen leben zu können. Denn wenn du mal über 50 bist, wirst du in der Regel nicht mehr so viel verdienen können und ein Job ist nicht mehr so leicht wie früher zu bekommen. Also denke genau schon heute genau darüber nach, wohin du dein Wahlkreuzchen machst und welche Partei auch in hohem Alter noch deine Interessen angemessen vertritt.
Und welche Partei ist das dann?
Es geht hier um eine gute Altersvorsorge und nicht um Parteienwerbung. Es verbietet sich daher Namen von Parteien zu nennen. Es geht darum darauf hinzuweisen, was für die Altersvorsorge wirklich wichtig sein könnte. Im übrigen würde das Nennen von Parteien zwangsläufig das Löschen des Kommentars zur Folge haben.
Paul H.am 29.11.2016 | 17:21
hm - also 50 Jahre arbeiten um eine Rente zu bekommen mit der man einigermaßen auskommen kann. Was wenn ich mit 63 arbeitslos werde und keine Beschäftigung mehr finde? ALG 1 bis 64 und 10Monaten?
W*lfgangam 29.11.2016 | 18:42
Hallo Paul H., kein Problem. Da Sie die 45 Jahre vorher voll haben, sind Sie auf die 'zusätzlichen' Pflichtbeiträge (wg. der 45 Jahre) aus dem ALG nicht angewiesen. Da Sie zum Ende Ihres Beschäftigungslebens normalerweise auch die höchste Entgeltstufe erklommen haben, wird das ALG damit auch höher sein, als eine Rente ab 63 oder 64 + 10 ...insofern wird das natürlich noch 'mitgenommen'. Ansonsten heißt es natürlich erst mal die nächsten 10 Jahre abwarten, was sich Politik bis dahin für die Rente noch auskungelt. Und, 50 Jahre Arbeiten hört sich viel runder an, als die krummen' 45 :-) Gruß w.
Paul H.am 30.11.2016 | 18:28
Zahlt die Arbeitsagentur bei einer möglichen Arbeitslosigkeit denn keine Beiträge in die Rentenkasse?? Ansonsten geb ich ihnen Recht - 10 Jahre sind noch eine lange Zeit - da kann noch viel passieren. Sowohl privat (gesundheitlich) wie beruflich oder in politischen Entscheidungen. Wobei ich aus der Politik gehört habe dass alle weiteren Änderungen und Entscheidungen nur noch die Jahrgänge 1964 und jünger treffen werden - für mich müsste also alles klar sein. Ausgenommen natürlich die Rentenbeitragserhöhungen bis 25% - die werden wir wohl alle noch abkriegen. Gruß Paul
W*lfgangam 30.11.2016 | 21:34
Hallo Paul H., doch natürlich. Die wirken auch rentenerhöhend fast genauso, als hätten Sie in dieser Zeit normal weiter gearbeitet / 80 % des bisherigen Einkommens wandern in Ihr Rentenkonto. Das 'Problem' dieser besonderen ALG-Beitragszeit als Zeit / Wartezeit / Mindestversicherungszeit ist nur, sie zählt mit zu den 35 Jahren/Rente ab 63 mit Abschlag - sie zählt auch mit zu den 45 Jahren/Rente ab 63+xx ohne Abschlag, ABER hier nicht in den letzten 2 Jahren vor diesem Rentenbeginn ..es sei denn, Arbeitgeber hat Betrieb eingestellt oder ging in Insolvenz - dann zählt es doch zu den 45 Jahren. Wie gesagt, bei Ihnen kommt es auf die letzten Jahre vor Rentenbeginn (ob mit/ohne ALG) nicht mehr an, wenn es um die 45 Jahre geht, die haben Sie schon vorher voll. Frage wird nur sein, wie erreichen Sie das anvisierte Rentenalter 64 + 10 finanziell, wenn es vorher 'knirscht' ... Gruß w.
Paul H.am 01.12.2016 | 17:39
alles klar - ich verstehe. Vielen Dank für die kompetente Antwort, Dann hoff ma mal dass es nicht vor 60 knirscht - da hätt ich dann ja die 45 Jahre erreicht.
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