Hallo Paul H.,
insbesondere dem ausführlichen Beitrag von „Bartl“ kann ich zustimmen. Einzige Ergänzung:
Soweit Sie zu Beginn der Altersrente schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX sind (Grad der Behinderung mind. 50 %), käme für Sie auch noch die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ mit folgenden Möglichkeiten des Rentenbeginns in Frage:
mit 61 Jahren und 10 Monaten mit 10,8 % Abschlag
mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschlag.