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Experten-Antwort

Kindererziehung in Holland

von Lydia27.10.2020 | 07:55
543 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe von 1980 bis 1993 in Holland gelebt, da ich mit einem Holländer verheiratet war. In dieser Zeit wurde mein Kind 1981 geboren. Habe ich trotz Erziehung in Holland eionen Anspruch auf Kindererziehungszeiten für meine Rente?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lydia,

ich gehe davon aus, dass Sie ab Ihrem Umzug von Deutschland in die Niederlande weder einer Beschäftigung in Deutschland nachgegangen sind, noch eine aus einer solchen Beschäftigung resultierende deutsche Sozialleistung bezogen haben. Sie haben sich dann aus freien Stücken von der deutschen Sozialversicherung gelöst und sind ins Ausland verzogen.

In diesem Fall ist primär der Rententräger des Wohnlandes für die Berücksichtigung der Erziehungszeiten zuständig.

Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor, während oder nach dem Erziehungszeitraum in den Niederlanden beschäftigt gewesen sein, bleibt es bei der Zuständigkeit der niederländischen Rentenversicherung für die auf dortigem Gebiet zurückgelegten Erziehungszeiten.

Wenn sich bei Beendigung des Erwerbslebens (bei Rentenantragstellung) hingegen herausstellt, dass Sie ausschließlich Versicherungszeiten in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt haben, können die Erziehungszeiten u.U. nachträglich in Ihrer deutschen Rente berücksichtigt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lydia,

auch angerechnete Wohnzeiten im EU-Ausland schließen die Berücksichtigung der Erziehungszeiten in der deutschen RV regelmäßig aus.

Dennoch sollten Sie im Rahmen der Kontenklärung die Erziehungszeiten geltend machen und die DRV so in die Lage versetzen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

?am 27.10.2020 | 08:30
Ja. Unter bestimmten Bedingungen ist dies möglich. Und auch nicht nur in Holland, sondern in den ganzen Niederlanden, da EU-Ausland. Die genauen Bedingungen müssten die Experten darlegen.
Lydiaam 27.10.2020 | 12:26
Ich habe in Holland nicht gearbeitet, hatte nur meinen Wohnsitz dort. In meinem Rentenkonto sind auch nur Wohnzeiten aus Holland eingetragen. Kann ich die Kindererziehungszeiten dann geltend machen?
Kopfschüttelnam 27.10.2020 | 16:10
Es ist schon hochinteressant(und zudem äußerst peinlich) , wie sich manche Leute abmühen, um ohne jegliche eigene Vorleistung und Anspruch etwas aus einem Topf zu bekommen, den andere Leute mit Beiträgen gefüllt haben Kannnitverstan!!!!!!!
Janaam 27.10.2020 | 18:33
Wo ist das Problem? Wer mehrere Kinder hat, bekommt such Rente, obwohl er nix eingezahlt hat. Und für (Halb-)Waisenrente wurden genau wie für Witwenrente von anderen Beiträge gezahlt.
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