Für jedes Kind bekommen Sie maximal 3 Jahre Kindererziehungszeiten und 10 Jahre Berücksichtigungszeiten angerechnet. Über die Anrechnung von Berücksichtigungszeiten kann erst entschieden werden, wenn der Zeitraum von 10 Jahren nach Geburt Ihres Kindes abgelaufen ist und Sie nach diesem Zeitraum im Antrag V800 alle erforderlichen Angaben gemacht haben. Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf, ob die Berücksichtigungszeiten bisher komplett berücksichtigt wurden. Falls dies nicht der Fall ist, sollten Sie den entsprechenden Vordruck V800 abermals beifügen.