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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten Polen

von Angie16.11.2014 | 10:37
3219 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1952 in Polen geboren. 3 Kinder 1973, 1976, 1979 wurden in Polen geboren. Übergesiedelt 1988. Frage: Sind die Kindererziehungszeiten zu kürzen oder voll anzurechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich verweise auf den Beitrag von YXC.

Die Beantwortung Iher Frage hier im Form ist nicht so einfach möglich. Es wäre besser, Sie würden eine Auskunft und Beratungsstelle aufsuchen, so dass man Ihnen dort mit Einblick in das Versicherungskonto eine verlässliche Auskunft geben kann.

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3 Antworten

YXCam 16.11.2014 | 17:50
Hallo Angie, leider ist die Berücksichtigung von Erziehungszeiten aus Polen in der deutschen RV sehr kompliziert. Vereinbaren Sie am besten in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin. Da können die Berater ihnen die Berücksichtigung in ihrem Rentenkonto erklären. Ich will allerdings mal einen sehr häufigen Fall skizzieren: Wenn sie sich seit 1988 dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhalten, fallen Sie unter das Deutsch-Polnische Sozialversicherungsabkommen von 1975 (DPSVA 1975). Dann würden Sie die Kindererziehungszeiten zu 100% erhalten, sofern sie zeitgleich keine weiteren Zeiten (auch nicht Mutterschutzzeiten) haben und direkt vorher als Angestellte/Arbeiterin beschäftigt waren. Pro Kind erhalten sie maximal nach dem DPSVA 1975 bis zu 3 Jahre voll berücksichtigt, insgesamt 6 Jahre. Diese Fristen hängen mit der Anrechnung der Zeiten in Polen zusammen. Können Sie Zeiten nach dem Fremdrentengesetz erwerben, weil sie Vertriebene sind, erhalten sie die übrigen Zeiten zu 60 % (wie andere Vertriebene oder Spätaussiedler auch) in Polen berücksichtigt. Eventuell können aber Erziehungszeiten auch noch nach dem EU-Recht berücksichtigt werden. Ob und wie die Erziehungszeiten bei Ihnen tatsächlich berücksichtigt werden, kann Ihnen allerdings nur die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle sagen. Ich hoffe für sie, dass die Erziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto schon berücksichtigt sind, ansonsten kann der Bescheid über die tatsächliche Berücksichtigung der Erziehungszeiten noch eine Weile dauern. Sie müssten dann einen Kontenklärungsantrag stellen.
W*lfgangam 18.11.2014 | 22:34
Hallo Expere/in, da gebe ich Ihnen recht. Andererseits hat XYC das schon sehr anschaulich dargestellt, und, dann kann man das auch in 3-4 Absätzen ergänzen (wenn schon 'einfache' User/Mitleser das können ;-)), wo die Feinheiten des DPSVA 75/91 liegen, ob Vertriebenen-/Spätaussiedlereigenschaft vorliegt/von Bedeutung ist oder 'nur' polnische StA bei Zuzug, welche Abhängigkeiten im Zuzugsdatum liegen und wie sich das alles mit den danach anerkannten FRG/DPRA-Zeiten auswirkt. Nicht einfach - aber dazu wird ja auch Experte/in-Rat eingefordert ;-) Im Idealfall hat Angie bereits einen/mehrere frühere Feststellungsbescheide über die Einbeziehung der polnischen Zeiten erhalten und fordert eine aktuelle Rentenauskunft an https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ in der bereits die Auswirkungen/Anerkennung der Erziehungszeiten/Berücksichtungszeiten/'Mütterrente' enthalten sind. Gruß w. PS: 60%-Anrechnung ...kennt das DPSVA nicht, alle Zeiten, voller Wert.
BERESKA Krystynaam 10.07.2016 | 12:03
Hallo, Bin ziemlich sprachlos... Bei meinem letzten Rentenbescheid (ab dem 01.August bin ich 65 J. alt und gehe ich zu Rente) , bekam ich einen Bescheid, dass meine , zu vor anerkannte Kindererziehungszeit, rückgängig gemacht worden ist. In dem Bescheid steht; „dass ich nicht zum Personenkreis gehöre , auf den der Fremdrentengesetz Anwendung findet.“ Eine kurze Schilderung meiner Geschichte. Am 02 März 1985, übersiedelte ich legal,mit meiner damals 13järinen Tochter, zu meinem deutschen Ehemann,aus Polen i die Bundesrepublik. Ein Paar Monate später, fing ich an zu arbeiten und bin immer noch im einem Arbeitsverhältnis. Zuvor, vor der Übersiedlung,war ich ununterbrochen in Polen beschäftigt. Alle ,die in Polen zurück gelegte Beitragszeiten, sind auch in dem Rentenbescheid berücksichtigt worden. Welches Recht trifft denn in meinem Fall zu,das „Deutsch-Polnisches Rentenabkommen“ von 1975, oder das schon im Forum erwähnte „EU-Recht“, und wenn ja, wie regelt er das im meinem Fall. Möchte noch erwähnen, dass ich keinen Spätaussiedler Status habe, besitze jedoch ,genau wie meine, ebenso in der Bundesrepublik lebende Tochter, NUR die deutsche Staatsangehörigkeit. Bitte um ihre kompetente Hilfe. Krystyna aus Koblenz
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