Hallo Expere/in,
da gebe ich Ihnen recht. Andererseits hat XYC das schon sehr anschaulich dargestellt, und, dann kann man das auch in 3-4 Absätzen ergänzen (wenn schon 'einfache' User/Mitleser das können ;-)), wo die Feinheiten des DPSVA 75/91 liegen, ob Vertriebenen-/Spätaussiedlereigenschaft vorliegt/von Bedeutung ist oder 'nur' polnische StA bei Zuzug, welche Abhängigkeiten im Zuzugsdatum liegen und wie sich das alles mit den danach anerkannten FRG/DPRA-Zeiten auswirkt.
Nicht einfach - aber dazu wird ja auch Experte/in-Rat eingefordert ;-)
Im Idealfall hat Angie bereits einen/mehrere frühere Feststellungsbescheide über die Einbeziehung der polnischen Zeiten erhalten und fordert eine aktuelle Rentenauskunft an
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
in der bereits die Auswirkungen/Anerkennung der Erziehungszeiten/Berücksichtungszeiten/'Mütterrente' enthalten sind.
Gruß
w.
PS: 60%-Anrechnung ...kennt das DPSVA nicht, alle Zeiten, voller Wert.