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Experten-Antwort

Kinderreha- zuschuss bei hartziv

von Kinder303.02.2017 | 22:00
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14 Antworten

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Hallo, ich werde eine Kinderreha über die deutche Rentenversicherung beantragen. Habe zwei Therapiekinder und ich als Begleitperson. Nun arbeite ich nur 15 stunden die Woche ( aus gesundheitlichen Gründen und weil drei Kinder hbe und einen psychischen Kranken Mann), zudem haben wir nur die Rente auf Zeit meines Mannes und beziehen zusätzlich Hartziv zur Aufstockung, sodass wir über die Runden kommen. Kann man irgendwie einen finanziellen Zuschuss oder sowas beantragen für die Kinderreha? Ich weiss das es sowas bei Mutter-Kind-Kuren über das Müttergenesungswerk gibt., für Familien mit geringem Einkommen. Danke schonmal für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

auch für Reisekosten und andere ergänzende Leistungen kommt der Träger der Leistung auf. Sollten Sie außergewöhnliche Mehrbedarfe z.B. für Kleidung etc. haben, melden Sie sich bei Ihrem Hartz IV - Träger.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Rentensputnikam 04.02.2017 | 08:09
Für Mutter-Kind-Kuren liegt die Zustöndigkeit bei der Krankenkasse. Dort können Sie sich erkundigen und auch ggf. einen Antrag stellen.
der anderenam 04.02.2017 | 10:02
Wofür soll der Zuschuss denn sein? Für die Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten... kommt die Rentenversicherung auf. Für Bekleidung oder ähnliches wenden Sie sich an ihr zuständiges jobcenter. ALles Gute!
Jimmyam 04.02.2017 | 10:53
Hallo, was bitte ist hartziv ???
M. Palmam 04.02.2017 | 14:26
Hallo, bitte was soll dieser Kommentar? Man kann sich ja mal verschreiben! Gehen Sie doch woanders stänkern!
KSCam 04.02.2017 | 15:01
Wofür brauchen Sie einen Zuschuß - Mehrkosten sehe ich nicht für Sie. Eher weniger, weil Sie und die Kinder in der Reha ja umsonst verköstigt werden...........
Herz1952am 04.02.2017 | 16:01
Ich sehe Ihr Problem eher mit dem 3. Kind, falls es sich nicht selbst verpflegen kann und evtl. auch Ihr Mann nicht in der Lage ist, für dieses zu sorgen. Dafür gäbe es allerdings eine Haushaltshilfe bzw. Geld für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse. Hartz IV dürfte Ihnen nur der Anteil für Anteil für die Verpflegung gekürzt werden. Es müsste für "sonstiges" noch etwas übrigbleiben. Fragen Sie in Ihrem Jobcenter sicherheitshalber vorher nach. Spezielle Kleidung für die Reha (Gymnastik, Schwimmen, Sport) müsste als "zweckgebundene Aufwendung" auch bezahlt werden, ggffs. bei der Caritas o.ä. beantragen. Das JC müsste das eigentlich akzeptieren und nicht anrechnen. Leider werden in Deutschland Zootiere besser betreut als kranke Menschen, die vielleicht auch noch Medikamente benötigen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.
Torbenam 04.02.2017 | 16:07
Hallo, was bitte ist hartziv ???
Hallo, bitte was soll dieser Kommentar? Man kann sich ja mal verschreiben! Gehen Sie doch woanders stänkern! [/Quote ]Zootier M.Palm
Rehaam 04.02.2017 | 16:52
Diese Kürzungen bei Krankenhaus/Reha ob der Verköstigung hat die Sozialgerichtsbarkeit schon vor längerer Zeit gekippt.
Kinder3am 04.02.2017 | 21:26
Hallo, ich werde eine Kinderreha über die deutche Rentenversicherung beantragen. Habe zwei Therapiekinder und ich als Begleitperson. Nun arbeite ich nur 15 stunden die Woche ( aus gesundheitlichen Gründen und weil drei Kinder hbe und einen psychischen Kranken Mann), zudem haben wir nur die Rente auf Zeit meines Mannes und beziehen zusätzlich Hartziv zur Aufstockung, sodass wir über die Runden kommen. Kann man irgendwie einen finanziellen Zuschuss oder sowas beantragen für die Kinderreha? Ich weiss das es sowas bei Mutter-Kind-Kuren über das Müttergenesungswerk gibt., für Familien mit geringem Einkommen. Danke schonmal für die Antwort.
Ich denke auch der Rentensputnik hat Recht,daß die KK zuständig ist.Hier kommt es aber manchmal vor,daß Fahrtkosten erst nach Beendigung der Maßnahme gezahlt werden.Bitte im Vorfeld abklären.
Ich mache aber eine kinderreha über die deutsche Rentenversicherung und da ist keine Krankenkasse zuständig.also keine Mutter Kind Kur.
Lolaam 05.02.2017 | 14:03
Jetzt verstanden,die versichrungstechnischen Vorraussetzungen sind erfüllt(Pflichtbeiträge)?Es gibt leider keinen Zuschuß,das einzige was Sie beantragen können,ist die Zuzahlungsbefreiung bei der RV.Ansonsten werden Sie ja beherbergt und Verpflegt.
Lolaam 05.02.2017 | 14:07
Nachsatz,beachten Sie bitte auch,daß das Jobcenter über die Ortsabwesenheit informiert wird!
=//=am 06.02.2017 | 10:35
Bei Kinderrehas sind keine Zuzahlungen zu leisten. @Kinder3: Wenn Sie den Antrag auf Kinder-Reha für die beiden Kinder beantragen, füllen Sie bitte auch den Antrag auf Haushaltshilfe (bezüglich dem 3. Kind, wie alt ist dieses?) aus. Wenn es unter 12 Jahre alt ist, kann eine Haushaltshilfe gewährt werden, sofern Ihr Ehemann nicht imstande ist, für das Kind und den Haushalt zu sorgen. Dies müßte aber evtl. ärztlich bescheinigt werden. Ist das 3. Kind älter als 12, können nur Betreuungskosten gewährt werden (160,- EUR im Monat, 5,33 EUR pro Tag). Ist das Kind noch ganz klein, kann es evtl. in die Klinik mitgenommen werden. Wozu Sie einen "Zuschuß" brauchen, erschließt sich mir leider nicht. Für die Fahrtkosten, Unterbringung und Verpflegung kommt schließlich die DRV auf.
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