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Klarstellung

von Fred19.11.2009 | 20:35
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Jede Form von vorhandenem Vermögen oder angespartem, auf welche Wege auch immer, wird natürlich, selbstverständlich und Gott sei Dank bei der Frage, ob hinsichtlich Grundsicherung Bedürftigkeit besteht, angerechnet!! Es wäre ja auch schlimm, wenn´s nicht so wäre! Folgt man Ihren Gedanken und dem Eindruck, den Sie erwecken, dann lohnt bei derartiger Einstellung keine Vorsorgeform. Dann hätte auch niemand eine Lebensversicherung oder priv.Rentenversicherung ohne Riester wann auch immer abschließen dürfen!! Wohin das führen würde, muß ich nicht weiter erläutern. Ihnen dürfte bekannt sein, daß bedürftigkeitsabhängige Leistungen vom Steuerzahler zu tragen sind. Kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum ständig dargestellt wird, daß die Riesterrente später auf die Grundsicherung angerechnet wird. Als ob das so neu und die einzige Sache wäre, die angerechet wird und sonstige Vermögen dürften zu lasten des Steuerzahlers unangetastet bleiben. Und zu Nix: Ein Beschäftigter ohne Kinder mit Steuerklasse 1 und 50000 SV-Brutto kassiert nur die 154Eur Grundzulage in seinen Vertrag. Was aber immer wieder vergessen wird ist die Tatsache, daß die 2000 Eur Beitrag (incl.Zulage) beim Finanzamt im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG geltend machen kann und sollte und dabei eine Erstattung von ca. 820 Eur herausspringt und somit abzügl. der bereits gezahlten Zulage nochmals ca.660 Eur an Steuererstattung , also Förderung, herausspringt. Diese Person wird also mit über 40% vom Staat gefördert. Soviel zum Thema: "Riester ist nur was für Geringverdiener und Familien mit Kindern" Gääähn.... Oder ist an diesen Fakten irgendwas falsch??

4 Antworten

-_-am 19.11.2009 | 20:56
Warum Sie nun Ihren Beitrag gleich an zwei Stellen ins Forum stellen, ist mir zwar unverständlich, hier aber dann eben nochmal meine Antwort: Die von Ihnen vorgetragene Argumentation ist mir durchaus geläufig. Im Prinzip stimme ich Ihnen daher auch zu. Es macht aber keinen Sinn, sich als Geringverdiener die 5,- EUR monatlich freiwillig abzuzwacken, wenn dafür eine Null-Leistung bereits absehbar ist. So falsch können sicher Öko-Test (lehnt riestern völlig ab) und Finanztest (lehnt riestern ab 50 Jahren wegen der hohen Kosten ab) sicher auch nicht liegen. Daher rate ich, sich mit dem Thema bezogen auf die persönlichen Verhältnisse auseinanderzusetzen und nicht auf die Beratung zu vertrauen, die an die Höhe von (Vertreter-)Provisionen gekoppelt ist, deren Höhe aber möglichst verschwiegen wird. Versicherungen und deren Vertreter wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, würden Sie vom Riestern abraten. So werden selbst über 50jährigen Geringverdienern noch Riesterverträge aufgeschwätzt und die Anrechnung auf die zeitnah zu erwartenden Sozialleistungen im Alter verschwiegen.
Realistam 19.11.2009 | 22:40
Warum es immer wieder als Skandal dargestellt wird, dass Einkünfte aus einem "Riester-Vertrag" einen eventuellen Grundsicherungsanspruch mindern können, habe ich noch nie verstanden. Wer selbst für sich sorgen kann, braucht keine von der Allgemeinheit finanzierten Fürsorgeleistungen - BASTA! (Arbeitseinkommen mindert übrigens den Arbeitslosengeldanspruch. Hat sich das noch nicht herumgesprochen oder wieso sind über 40 Millionen Bundesbürger berufstätig?) -Ironie off!- MfG
uweam 20.11.2009 | 17:24
So stimmt das nicht. Eigenes Einkommen bei Harz 4 wird nicht vollständig angerechnet, die Zuverdienstgrenze soll ja demnächst wieder erhöht werden. Vieleicht muss es richtig heißen dass die selben Zuverdienstgrenzen eingehalten werden und eine geringe Rente somit als zuverdienst gilt.
Amadéam 20.11.2009 | 23:19
...es kommt nämlich auf die Art der Rente an. BU-Rentner und Rentner mit teilweiser Erwerbsminderung sind NICHT von Hartz IV ausgeschlossen, weil deren Leistungsvermögen ja 3h/Tag übersteigt. Auch Bezieher von Hinterbliebenenrenten (einschließlich Erziehungsrente) sind nicht vom Hartz IV-Bezug generell ausgeschlossen. Ausgeschlossen von Hartz IV sind Altersrentner aller Art - egal ob mit oder ohne Minderung und Bezieher von Renten wegen V O L L E R Erwerbsminderung - egal ob auf Zeit oder auf Dauer. Einen gesegneten Sonntag wünscht Ihnen, lieber Schiko, Ihr Amadé
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